Heute ist das „Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten” (MgVG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (zum Inhalt und Materialien hier). Es tritt morgen in Kraft. Und es hängt in der Luft – denn das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, das für das gesellschaftsrechtliche Fundament einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sorgen wird, ist noch in der parlamentarischen Beratung.
Schreiben Sie einen Kommentar