„Der Jahreswechsel naht”, verkündet das BMJ in einer Pressemeldung. Der Hinweis als solcher ist nicht zwingend ein Thema für das Justizministerium, aber der damit verbundene Ratschlag: „Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. … Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro.” Auf die gesetzlichen Bestimmungen hätte man hinweisen können: § 325 HGB (Offenlegung) und § 335 HGB (Sanktionierung).
Die Praxis sieht noch sehr mau aus. Über 1 Million offenlegungspflichtige Rechtsträger dürfte es in Deutschland geben (man denke allein an die GmbHs). Doch nur 35 908 „Firmen” sind unter der Rubrik „Rechnungslegung” beim Unternehmensregister für das Jahr 2007 verzeichnet (Stand 6.11.2007). Da ist im Jahresendspurt noch viel Platz nach oben … (sonst gewinnen diese Fragen und Antworten an Bedeutung).
Schreiben Sie einen Kommentar