Über die heutige Hauptversammlung der HRE AG wird im Vorfeld berichtet: „Der in die Krise geratene Staats- und Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) will die Berichterstattung von seiner außerordentlichen Hauptversammlung offenbar einschränken. Anders als üblich sollten Fernseh- und Radiosender die Reden am kommenden Dienstag weder in Bild und Ton aufzeichnen können, noch Mitschnitte davon erhalten … ZDF, Bayerischer Rundfunk und n‑tv haben … Protest eingelegt.” (wo?)
Die Rechtslage ist eindeutig. Die Hauptversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Medien haben kein erzwingbares Teilnahmerecht. Wenn sie teilhaben (so auch heute im HRE-Fall, die Presse ist zugelassen und berichtet live „im Ticker”), dann bedeutet das nicht, dass sie auch „in Ton und Bild übertragen” (§ 118 Abs. 3 AktG) darf – das ist einer Entscheidung der AG vorbehalten.
Ein seltsames Selbstverständnis hat da die HRE-Führung. Ebend noch durch irrwitzige Summen und Beteiligungen vor der blanken Katastrophe vom Staat (=Steuerzahler) gerettet, schon gehts wieder gleich weiter.
Aber da die HRE bald aus Markengesichtspunkten umbenannt wird, spielt das für den Vorstand wohl auch keine Rolle mehr, wie die Öffentlichkeit darauf reagieren wird. Von Einsichtsbereitschaft sieht man inzwischen auch nicht mehr soviel, seitdem der Staat voll eingestiegen ist und sie für jeden Preis retten wird. Dann aber fast im selben Atemzug die Notwendigkeit einer nächsten nicht vorhergesehenen Finanzspritze anzukündigen, zeigt doch das entrückte Denken des Vorstands.
Auch wenn die Presse keinen Anspruch auf (freies) Filmen in der HV hat, ist es dennoch wohl legitim sich beim Vorstand/Aufsichtsrat zu beschweren und ggf. das auch so in der Öffentlichkeit so darzustellen. Es ist auch nicht verwerflich, dass die Presse dort Zugang verlangt. Der Fall HRE ist seit langem eine öffentliche Sache.