„Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwägt, zum Zwecke der weiteren Steigerung der Transparenz und zur Erzielung einer größeren Nutzerfreundlichkeit des Transparenzregisters begleitend zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie Anpassungen an den Regelungen zur Gesellschafterliste der GmbH vorzunehmen. Insbesondere könnte es sich zur leichteren Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten einer GmbH anbieten, die bisherigen Mindestangabepflichten in der Gesellschafterliste um die Pflicht zur Nennung des prozentualen Anteilsbesitzes (pro Gesellschafter) zu ergänzen. Auf diese Weise wäre mit einem Blick in die Gesellschafterliste ersichtlich, welcher Anteilsinhaber unmittelbar mit mehr als 25 Prozent an der Gesellschaft beteiligt und daher als wirtschaftlich Berechtigter anzusehen ist.
Des Weiteren könnte in diesem Rahmen eine gesetzgeberische Vorgabe zu den Mindestangaben für Personen- und Kapitalgesellschaften als Gesellschafter in der Gesellschafterliste sinnvoll sein.
Die Statuierung neuer Anforderungen an die Gesellschafterliste hätte zudem aus der Warte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den wünschenswerten Effekt, dass zugleich Probleme mit den oftmals unvollständigen Altlisten behoben werden könnten. Den Geschäftsführern könnte hierfür die Pflicht auferlegt werden, im Rahmen der nächsten notariellen Anmeldung zum Handelsregister eine neue Liste einzureichen, und eine Maximalfrist gesetzt werden, bis zu der alle Listen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen, angepasst werden müssen.
Schließlich wird eruiert, ob mittelfristig erwogen werden sollte, auch die Gesellschafterliste als XML-Datei mit Strukturdaten beim Handelsregister einzureichen (statt wie bisher als Bilddatei); wie bei eintragungsfähigen Tatsachen könnte die Schaffung einer solchen Datei auch für das Transparenzregister die Möglichkeit einer automatischen Übernahme einer Vielzahl von Daten erleichtern.”
Hervorhebungen von mir; Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2016 – 12-15-geldwaescherichtlinie.html
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