Preview zur Reform der Gesellschafterliste

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finan­zen weist dar­auf hin, dass das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz erwägt, zum Zwe­cke der wei­te­ren Stei­ge­rung der Trans­pa­renz und zur Erzie­lung einer grö­ße­ren Nut­zer­freund­lich­keit des Trans­pa­renz­re­gis­ters beglei­tend zur Umset­zung der Vier­ten Geld­wä­sche­richt­li­nie Anpas­sun­gen an den Rege­lun­gen zur Gesell­schafter­liste der GmbH vor­zu­neh­men. Ins­be­son­dere könnte es sich zur leich­te­ren Ermitt­lung des wirt­schaft­lich Berech­tig­ten einer GmbH anbie­ten, die bis­he­ri­gen Min­destan­ga­be­pflich­ten in der Gesell­schafter­liste um die Pflicht zur Nen­nung des pro­zen­tua­len Anteils­be­sit­zes (pro Gesell­schaf­ter) zu ergän­zen. Auf diese Weise wäre mit einem Blick in die Gesell­schafter­liste ersicht­lich, wel­cher Anteils­in­ha­ber unmit­tel­bar mit mehr als 25 Pro­zent an der Gesell­schaft betei­ligt und daher als wirt­schaft­lich Berech­tig­ter anzu­se­hen ist.

Des Wei­te­ren könnte in die­sem Rah­men eine gesetz­ge­be­ri­sche Vor­gabe zu den Min­destan­ga­ben für Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten als Gesell­schaf­ter in der Gesell­schafter­liste sinn­voll sein.

Die Sta­tu­ie­rung neuer Anfor­de­run­gen an die Gesell­schafter­liste hätte zudem aus der Warte des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz den wün­schens­wer­ten Effekt, dass zugleich Pro­bleme mit den oft­mals unvoll­stän­di­gen Alt­lis­ten beho­ben wer­den könn­ten. Den Geschäfts­füh­rern könnte hier­für die Pflicht auf­er­legt wer­den, im Rah­men der nächs­ten nota­ri­el­len Anmel­dung zum Han­dels­re­gis­ter eine neue Liste ein­zu­rei­chen, und eine Maxi­mal­frist gesetzt wer­den, bis zu der alle Lis­ten, die noch nicht dem neuen For­mat ent­spre­chen, ange­passt wer­den müssen.

Schließ­lich wird eru­iert, ob mit­tel­fris­tig erwo­gen wer­den sollte, auch die Gesell­schafter­liste als XML-Datei mit Struk­tur­da­ten beim Han­dels­re­gis­ter ein­zu­rei­chen (statt wie bis­her als Bild­da­tei); wie bei ein­tra­gungs­fä­hi­gen Tat­sa­chen könnte die Schaf­fung einer sol­chen Datei auch für das Trans­pa­renz­re­gis­ter die Mög­lich­keit einer auto­ma­ti­schen Über­nahme einer Viel­zahl von Daten erleichtern.”

Her­vor­he­bun­gen von mir; Quelle: http://​www​.bun​des​fi​nanz​mi​nis​te​rium​.de/​C​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​G​e​s​e​t​z​e​s​t​e​x​t​e​/​R​e​f​e​r​e​n​t​e​n​e​n​t​w​u​e​r​f​e​/​2016 – 12-15-geldwaescherichtlinie.html

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