Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat Dr. Dirk Zetzsche (LL.M. Toronto) die Lehrbefähigung für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Rechtsökonomie und Rechtsethik verliehen sowie die Lehrbefugnis und das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent” erteilt. Herr Zetzsche hat eine Habilitationsschrift über „Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage” verfasst. Er war seit 1995 zuerst studentischer, dann wissenschaftlicher Mitarbeiter an meinem Lehrstuhl – und seit zwei Jahren Mitautor bei den Kommentierungen zum AktG (Kölner Kommentar, 3. Aufl.) und zum WpÜG (in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechtskommentar). Einige Jahre lang führte er die Geschäfte des hiesigen Instituts für Unternehmensrecht und war Präsident der Düsseldorf Law School. Derzeit bekleidet Privatdozent Dr. Zetzsche eine Vertretungsprofessur für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein.
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