Private Equity Beteiligungen: Veranstaltung

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf lädt am 27.11. 2008 (18 Uhr) herz­lich ein zu einer wei­te­ren Ver­an­stal­tung des Forums Unter­neh­mens­recht zum Thema 

Pri­vate Equity Betei­li­gun­gen an deut­schen Unternehmen”.

Die Betei­li­gung von Pri­vate Equity Fonds an deut­schen Unter­neh­men ist auch — oder gerade — in Anbe­tracht der Finanz­krise ein aktu­el­les Thema: Finanz­krise als Chance zum Ein­stieg? Ande­rer­seits geht es aber auch um die Defen­sive, näm­lich darum, fra­gi­len Finan­zie­run­gen zu ent­kom­men. Zwei Exper­ten wer­den das Pro & Con­tra diskutieren:

  • Prof. Dr. Uwe H. Schnei­der,
    Inha­ber des Lehr­stuhls für Kre­dit­recht Zivil­recht, deut­sches und aus­län­di­sches Wirt­schafts­recht und Arbeits­recht im Fach­be­reich an der Tech­ni­schen Hoch­schule Darm­stadt und Direk­tor des Insti­tuts für inter­na­tio­na­les Recht des Spar‑, Giro- und Kre­dit­we­sens an der Johan­nes Guten­berg-Uni­ver­si­tät Mainz
  • Dr. Maxi­mi­lian Schiessl, LL.M. (Har­vard), Part­ner der Sozie­tät Hen­ge­ler Muel­ler in Düsseldorf.

Update: Bericht hier

2 Kommentare

  1. Eine Ver­an­stal­tung, die einen auch noch nach ihrem Abschluss beschäf­tigt, kann wohl als gelun­gen bezeich­net werden.
    Was ich mich der­zeit noch Frage, ist wie es schwarze Schafe unter den Pri­vate Equity Inves­to­ren schaf­fen kön­nen so man­che Aus­zah­lung von Son­der­di­vi­den­den durch­zu­set­zen. Wenn man sich nun den wirk­lich unver­ständ­li­chen Kon­stel­la­tio­nen zuwen­det, wo das Tar­get erheb­li­che Bank­kre­dite auf­nimmt, nur um sie dem Inves­tor aus­zu­hän­di­gen, oder wo tat­säch­lich über­mä­ßig viele Ein­zel­maß­nah­men, wie unter­neh­mens­in­terne Kos­ten­sen­kun­gen durch­führt und an unre­pa­rier­ten Dächern” spart, nur um das ein­ge­sparte Geld dem Inves­tor zuzuwenden.

    Wenn ich mir bei der AG § 57 AktG anse­hen, wonach ledig­lich Gewinne aus­ge­schüt­tet wer­den dür­fen, so frage ich mich: Wo sind diese Gewinne? 

    Viel­leicht soll­ten unter aus­schüt­tungs­fä­hige Gewinne oder Son­der­di­vi­den­den nur sol­che ver­stan­den wer­den, die durch Umsätze durch Ver­trieb der End­pro­dukte eines pro­du­zie­ren­den Unter­neh­mens oder Erlöse aus Dienst­leis­tun­gen eines Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­mens ERWIRT­SCHAF­TET wer­den. Also sol­che, die dem Unter­neh­mens­ge­gen­stand ent­sprin­gen. Mir ist kein Unter­neh­men bekannt, wel­ches als Unter­neh­mens­zweck die Auf­nahme von Kre­di­ten hat, um die­ses Fremd­geld aus­zu­schüt­ten, eben­so­we­nig wie kaputt spa­ren” ein übli­cher Unter­neh­mens­zweck ist. 

    Einem geschul­ten Betriebs­wirt sollte eine sol­che Pra­xis ohne­hin fremd sein, dies mögen Incen­ti­ves aber offen­bar zu ändern. Die Auf­nahme von Fremd­ka­pi­tal und betriebs­in­terne Ein­spa­run­gen sind keine gewöhn­li­chen” Erlöse son­dern zusätz­li­che Betriebs­mit­tel, die für den Unter­neh­mens­zweck ein­zu­set­zen sind; nicht zur Befrie­di­gung des unter­neh­men­den Eigen­tü­mers. Der Abzug sol­cher Mit­tel ist kein unter­neh­me­ri­sches Handeln.

    Natür­lich stellt sich auch bei einem so ver­stan­de­nen Gewinn­be­griff das Pro­blem, dass dann der so defi­nierte Gewinn voll­stän­dig aus­ge­schüt­tet wird, wo ein ande­res Unter­neh­men die Auf­nahme von Fremd­ka­pi­tal unter­las­sen hätte und sich teil­weise aus den Gewin­nen finan­ziert hätte. Aber Umge­hungs­pro­bleme durch­aus auch in ande­ren Fel­dern bekannt und eingrenzbar.

    Aber auch ich sage, seriöse Pri­vate Equity Unter­neh­men, die ledig­lich das Poten­zial eines Tar­gets für weni­ger gute Ana­lys­ten zu Tage brin­gen und so den Unter­neh­mens­wert am Kapi­tal­markt stei­gern, sind willkommen. 

    Was die in der Ver­an­stal­tung auf­ge­wor­fene Frage des Regu­lie­rungs­me­cha­nis­mus angeht, ob Behörde oder der Bank als Markt­teil­neh­mer und die Frage wer denn nun über das rich­tige” Eigen- Fremd­ka­pi­tal­ver­hält­nis eines Unter­neh­mens ent­schei­den kann bzw. rich­ti­ger soll”. So möchte ich nur ein­wer­fen, dass es durch­aus Regeln” gibt. So erin­nere ich mich z.B. an die sog. gol­dene Bilanzregel”.

    http://​www​.han​dels​blatt​.com/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​s​w​i​k​i​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​t​i​t​l​e​=​G​o​l​d​e​n​e​_​B​i​l​a​n​z​r​e​gel

    Sicher­lich ein Ori­en­tie­rungs­punkt, um eine Unter­grenze für erfor­der­li­ches Eigenkapital.
    Rich­tig ist sicher­lich, dass es wirt­schaft­lich nicht wün­schens­wert wäre, wenn die Eigen­ka­pi­tal­zif­fer bei 95% liegt und 50% des Kapi­tals unge­nutzt bleiben.
    Nicht akzep­ta­bel ist es aber, wenn zwar die gol­dene Bilanz­re­gel ein­ge­hal­ten wird, dem Unter­neh­men jedoch der­art viel Fremd­ka­pi­tal zuge­mu­tet wird, dass es das Unter­neh­men gefähr­det, nur um dem Inves­tor finan­zi­elle Mit­tel zuzu­füh­ren. In sol­chen Fäl­len muss § 117 AktG greifen.

    Soweit mein Kom­men­tar zur offen­sicht­lich gelun­ge­nen Ver­an­stal­tung. Vie­len Dank.

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