Neue Zahlen zu den Rechtsformen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts hat Kornblum in der GmbHR 2014, 694 per 1.1.2014 vorgelegt. Grundlage sind Bestandsangaben aus den Handelsregistern, die dem Autor über die Landesjustizverwaltungen mitgeteilt wurden. Danach ergibt sich das Folgende:
GmbH: 1 127 620 (davon UG-haftungsbeschränkt: 92 904)
AG: 16 005
KGaA: 287
SE: 297
OHG: 24 991 (soweit im Handelsregister registriert)
KG: 249 372
VVaG: 88
Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) hat wieder die höchste Zuwachsrate vorzuweisen (20%). Den zweiten Platz nimmt mit 18% Zuwachs die Unternehmergesellschaft-haftungsbeschränkt ein.
Nach wie vor eine große Lücke stellt der Verfasser mit Blick auf die Eigenbetriebe der öffentlichen Hand fest, die als juristische Person nach § 33 I HGB eingetragen gehören. Die Befolgung der Norm könnte nach § 14 HGB durchgesetzt werden. Das muss aber jemand im Registergericht in die Hand nehmen, indessen lautet der schlagende Einwand: das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y sieht eine solche Justizaktivität nicht vor … .
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