Die Diskussion kommt in Fahrt. Im September wird sich damit die wirtschaftsrechtliche Abteilung des Deutschen Juristentages beschäftigen. Das Gutachten von Ulrich Haas liegt seit Mitte Juli vor (nebst einer Aufsatzserie des Autors dazu: WM 2006, 1369; DStR 2006, 993; NJW 2006 — Beil. zu Heft 22; GmbHR 2006, 505). Der Gutachter spricht sich für eine Gesellschafterhaftung in der Insolvenzkrise aus (u.a. Ausbau der Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers). Das Insolvenzvorfeld sei durch Ausschüttungssperren zu sichern. Diese Sperre habe auf einem Solvenztest zu beruhen; die Anknüpfung an ein Mindestkapital sei obsolet. Im Übrigen müsse die Geltendmachung der Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung erleichtert werden. — Ähnlich plädiert der Vorsitzende des 2. Zivilsenats des BGH in einem soeben erschienenen Aufsatz in der ZGR (2006, 261). Wulf Goette spricht sich für Regelungen zur Inanspruchnahme der Gesellschafter aus. Zur Vermeidung einer persönlichen Haftung seien auch die Gesellschafter zu verpflichten, die Risikoindikatoren der GmbH ständig im Blick zu haben.
Es zeichnet sich seit der Existenzvernichtungs-Judikatur ab, dass der Trend weg geht vom objektiven Kapitalsystem (Kapital ordentlich aufgebracht und gegenüber Gesellschaftern erhalten: sicherer Hafen, keine Haftung!) hin zu einem situativen System (was ist der richtige Umgang mit dem Gesellschaftsvermögen?), das natürlich für die Beteiligten weit weniger kalkulierbar ist.
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