Mit Beginn des Februar 2017 ist der stellvertretende Vorsitzende des II. Zivilsenats des BGH nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Lutz Strohn gehörte dem BGH seit dem Jahr 2003 an. Zuvor war er — nach Lehrstuhlmitarbeit und Promotion (1977) bei Herbert Wiedemann in Köln — am LG Wuppertal bzw. OLG Düsseldorf tätig. Vor 25 Jahren unterstützte er die gerade gegründete Juristische Fakultät in Düsseldorf mit Begleitveranstaltungen für Studienanfänger — und dann wieder als Lehrbeauftragter seit 2007 mit dem Gegenstand: Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht. Im Jahr 2013 verlieh ihm die Heinrich-Heine-Universität die Würde eines Honorarprofessors. In den vergangenen Jahren fanden von Prof. Dr. Strohn betreute Exkursionen und Seminare beim BGH statt, die den Teilnehmern (aus Düsseldorf, Hamburg, Bonn) einen guten Einblick in der Arbeitsweise des Senats vermittelten; s. diesen Bericht über die Januar-Exkursion.
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