Status:Recht berichtet in der Ausgabe 6/2008 (erscheint in dieser Woche als Beilage zu DB), dass der BT-Rechtsausschuss im Juni vermutlich folgende Änderungen gegenüber dem MoMiG-RegE beschließen wird:
- Das Mindeststammkapital bleibt bei 25 000 €
- Für die Unternehmergesellschaft ist doch ein „notariell beurkundetes Gründungsprotokoll” notwendig
- Es soll eine „Anrechnungslösung” bei verdeckter Sacheinlage geben.
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