Meine Fakultätskollegen Christian Kersting und Nicola Preuß haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht vorgelegt. Die Verfasser haben sich von dem Ziel leiten lassen, die Prinzipien des deutschen Haftungs‑, Gesellschafts- und Verfahrensrechts soweit wie möglich zu wahren und notwendige Veränderungen systemgerecht vorzunehmen. Gleichzeitig wird eine Umsetzung angestrebt, welche die deutsche Position im Wettbewerb der Rechtsordnungen stärkt.
Aus dem Vorwort: „Die Kartellrechtsdurchsetzung in Europa ruht auf zwei Säulen. Die öffentlich-rechtliche Kartellrechtsdurchsetzung erfolgt durch die nationalen Wettbewerbsbehörden sowie die Europäische Kommission, die Verletzungen des Wettbewerbsrechts durch die Verhängung empfindlicher Bußgelder sanktionieren. Daneben tritt die private Rechtsdurchsetzung im Wege der Klage vor den Zivilgerichten. Dabei steht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte im Vordergrund des Interesses. Die Effektivierung der privatrechtlichen Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche ist seit längerer Zeit ein Anliegen der Europäischen Kommission. Nach der Veröffentlichung eines Grünbuchs 2005 (KOM 2005/672) und eines Weißbuchs 2008 (KOM 2008/165) wurde 2014 die „Richtlinie 2014/104/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union” erlassen. Diese ist bis zum 27. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen. Mit dem vorliegenden Werk wird ein Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht unterbreitet. Dieser beruht auf einem für die Deutsche Bahn AG erstatteten Rechtsgutachten, in dem die Autoren „unabhängig und nicht weisungsgebunden einen Gesetzgebungsvorschlag samt Begründung aus Sicht der Wissenschaft zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht” erarbeiten sollten.”
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