Prof. em. Dr. Uwe Hüffer ist am 9.12.2012 verstorben. Aus dem Vorwort der Festschrift, die zu seinem 70. Geburtstag überreicht wurde:
„Uwe Hüffer wurde am 5. Dezember 1939 in Lüneburg geboren. Hier verbrachte er seine Schulzeit und nahm nach dem Abitur im Jahr 1959 das Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg auf, das er anschließend in Heidelberg fortsetzte. In Heidelberg begann er nach dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens auch seine wissenschaftliche Karriere mit der 1968, unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen, erfolgten Promotion über das Thema „Der Rückgriff gegen den deliktisch handelnden Schädiger bei Entschädigungsleistungen”. Sechs Jahre später, im Jahr 1974, schloss er die von Hubert Niederländer betreute Habilitation zum Thema „Leistungsstörungen durch Gläubigerhandeln” ab. Die Heidelberger Juristenfakultät verlieh ihm die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Privatversicherungsrecht — eine Kombination, die heute nur noch wenige mit dem Namen des Jubilars in Verbindung bringen werden. 1978 wurde diese venia um die Fächer Handelsrecht und Internationales Privatrecht erweitert — ein erster Fingerzeig dafür, in welche Richtung sich die weitere wissenschaftliche Laufbahn des Jubilars entwickeln sollte. Im Jahr 1979 erhielt Uwe Hüffer nach Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Münster, Hamburg, Göttingen und München den Ruf auf ein Ordinariat für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes, wo er von 1980 bis 1985 wirkte. 1985 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, der er trotz eines ehrenvollen Rufes an die Universität Heidelberg die nächsten 20 Jahre bis zu seiner Emeritierung die Treue hielt. In Bochum entwickelte er sein heutiges wissenschaftliches Profil als Aktienrechtler und wurde zum gefragten Berater der Unternehmenspraxis. Zahlreiche weitere Aufgaben und Ämter, etwa als Dekan der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität, als Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht, als Richter am Oberlandesgericht Hamm, als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, fielen ebenfalls in diesen Bochumer Lebensabschnitt. Erst nach der Emeritierung zog es ihn wieder aus dem Ruhrgebiet in die Kurpfalz zurück. Seit dem Jahr 2005 ist er in Mannheim als Rechtsanwalt tätig. Wendet man sich vor dem Hintergrund dieser Lebensdaten der wissenschaftlichen Entwicklung Uwe Hüffers zu, so stößt man auf eine Eigenheit, die sich nur in wenigen akademischen Lebensläufen findet: Der Rechtsbereich, für den der Name Hüffer heute beinah zu einem Synonym geworden ist, das Aktienrecht, spielt darin bis zu seinem 45. Lebensjahr praktisch keine Rolle. Bis zu seinem 40. Lebensjahr begegnet uns kein einziger Beitrag, der das Aktienrecht im Titel trägt; vielmehr stehen die Rechtsvergleichung und das allgemeine Schuldrecht im Mittelpunkt seines wissenschaftlichen Interesses. Auch der im Jahr 1979 erschienene Beitrag zur Harmonisierung des aktienrechtlichen Kapitalschutzes (NJW 1979, 1065 ff.) kann noch nicht als aktienrechtliche Initialzündung des Jubilars angesehen werden, dauert es doch weitere fünf Jahre, bis das Aktienrecht zum zweiten Mal Eingang in sein Werk findet. 1984, im Jahr seines 45. Geburtstages, erscheint die Kommentierung der §§ 241 — 261 AktG im Großkommentar von Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, der zwei Jahre später an gleicher Stelle die Kommentierung der §§262 — 277 AktG folgte. Erst Mitte der 80er Jahre hat der Jubilar somit die ersten Federstriche gesetzt, um sein wissenschaftliches Profil, wie wir es heute kennen, zu zeichnen.
Es gibt nur wenige vergleichbare Fälle, in denen ein Wissenschaftler sich in dieser Konsequenz und mit einem solch durchschlagenden Erfolg neu orientiert. Wer hat den Mut, seinen über viele Jahre gebildeten wissenschaftlichen Assoziationshaushalt, die ersten Früchte seiner Bemühungen um Anerkennung und Profilbildung im Kollegenkreis aufzugeben, um sich in einem anderen Rechtsgebiet einen Namen zu machen? Und doch hat der Jubilar diesen Schritt mit einer solchen Radikalität vollzogen, dass keiner der 76 Autoren dieser Festschrift auf den Gedanken verfiel, ihm einen Beitrag zum Schuldrecht, zur Rechtsvergleichung oder zum Versicherungsrecht zu dedizieren. Der Respekt vor dieser Entschlusskraft fällt noch größer aus, wenn man sich vor Augen führt, welche Erfolgsgeschichte mit diesem Neubeginn verbunden ist. Im Jahr 1993 erschien zum ersten Mal der Aktiengesetz-Kommentar, den man trotz aller sonstigen wissenschaftlichen Verdienste eindeutig als das Opus Magnum des Jubilars identifizieren kann. Dieses Werk sollte fortan das wissenschaftliche Profil, aber auch den Lebens- und Arbeitsrhythmus Uwe Hüffers maßgeblich prägen. Der nicht erlahmende Reformeifer des Gesetzgebers gerade auf dem Gebiet des Aktienrechts macht es erforderlich, dass der Kommentar in einem Abstand von jeweils zwei Jahren erscheint und auf diese Weise mittlerweile schon die beeindruckende achte Auflage erreicht hat. Die Bewunderung vor dieser Leistung des Jubilars wird noch gesteigert, wenn man auch die weiteren Ergebnisse seines Schaffens in den Blick nimmt: Neben zahlreichen Zeitschriftenbeiträgen und dem mittlerweile in siebenter Auflage erschienenen Lehrbuch zum Gesellschaftsrecht seien hier nur die grundlegenden Kommentierungen genannt, zu denen neben dem bereits erwähnten Geßler/Hefermehl unter anderem etwa die Kommentierungen des Register‑, Firmen- und Bilanzrechts im Großkommentar HGB, der §§ 45 — 51b GmbHG im Großkommentar GmbHG sowie der §§ 780 — 811 BGB im Münchener Kommentar zum BGB zählen.
Um hinter das Geheimnis dieser ungebrochenen Schaffenskraft zu kommen, sei der Blick auf die Persönlichkeit des Jubilars gerichtet. Schon die Ergebnisse seiner Arbeit lassen den brillanten Intellekt ebenso wie die eindrucksvolle Disziplin Uwe Hüffers erahnen, der sich weder Bequemlichkeit noch Selbstnachgiebigkeit erlaubt. Aber auch wer an seinem wissenschaftlichen CEuvre die Fähigkeit des Verfassers bewundert, Sachverhalte von höchster Komplexität konturenscharf, sprachlich prägnant und schnörkellos auf den Punkt zu bringen, wird bei persönlichen Begegnungen mit dem Jubilar doch beeindruckt sein, wie stark sich diese Eigenheiten in seiner Persönlichkeit widerspiegeln. Jede Selbstdarstellung, jede Schaumschlägerei und jede Weitschweifigkeit ist Uwe Hüffer fremd, ja sogar zuwider. Uwe Hüffer gehört nicht zu denjenigen, die jede Diskussion um eigene Gedankenäußerungen bereichern wollen. Wenn er das Wort ergreift, dann muss sich der Zuhörer nicht lange gedulden und dennoch ist der Sachverhalt anschließend stets erhellt und das Problem der Lösung näher gebracht, wenn nicht geklärt. In präzisen, wohlüberlegten und auch im persönlichen Gespräch stets druckreif gesprochenen Sätzen vermag der Jubilar komplexe Rechtsprobleme in einer Weise darzustellen, dass auch ein Neuling leichten Zugang zu der dargestellten Materie findet. Gerade dieser letztgenannten Fähigkeit ist es zu verdanken, dass Uwe Hüffer nicht nur in Wissenschaft und Praxis bewundernde Anerkennung gefunden hat, sondern auch im Hörsaal für sein Fach zu begeistern wusste. Dabei schätzten die Studenten an ihm nicht allein die Präzision und Klarheit seiner Ausführungen, sondern ganz besonders auch seinen trockenen Humor, der aus studentischer Sicht geradezu als Markenzeichen des Jubilars wahrgenommen wurde.
Nicht zuletzt diese studentische Zuneigung war es, die es Uwe Hüffer schwer gemacht hat, sich im Jahr 2005 von der Universität zu verabschieden. Aber mit der gleichen Radikalität, mit der er Jahrzehnte zuvor den Wechsel in seinem wissenschaftlichen Schwerpunkt vollzogen hat, hat er in diesem Jahr einen beruflichen und geographischen Wechsel vollzogen, hat sein schönes Haus in Bochum verlassen, ist nach Bad Dürkheim gezogen und hat als Of Counsel in der renommierten Mannheimer Sozietät Schilling, Zutt & Anschütz ein neues berufliches Betätigungsfeld gefunden.”
Ich hatte die Ehre, bei Prof. Hüffer einige Vorlesungen zu hören. Seine Vorlesungen waren in der Tat druckreif und durchstrukturiert, wie man es sonst selten findet. Er gehörte zu den Persönlichkeiten, die mir nach dem Ende meines Studiums am stärksten in Erinnerung geblieben sind.
nachdemi ich heute die Meldung seines Todes erhalten habe, drücke ich der Familie mein tiefes Bedauern aus. Ich war auf dem Gymnasium Lünebürg jahrelang sein Klassenkamerad. Obwoh von schmächtiger Figur, der sich in den üblichen Turnübungen schwer tat, habe ich ihn als den zähesten 1000-Meter-Läufer des Gymnasiums bewundert. Diese Beharrlichkeit und Prinzipienfestigkeit hat ihn wohl sein weiteres Leben begleitet. Gerd Elvers
Auch ich hatte die Ehre, bei Herrn Professor Hüffer die Vorlesungen „Handelsrecht” und „Gesellschaftsrecht” zu hören. Er war ein äußerst gut strukturierter Redner mit beeindruckendem Fachwissen, das er stets mit präzisen Formulierungen an seine Studenten weitergab. Zudem konnte man im Hörsaal feststellen, dass er durch seine bloße Präsenz und seine fundierten Kenntnisse sofort den Respekt der Hörerschaft genoß. Er wird eine große Lücke hinterlassen.
Als Vorlesungs- und Seminarteilnehmer sind mir auch Jahre nach den Examina vor allem sein trockener Humor und seine bestechende, klare Argumentation in Erinnerung. Er konnte die — jedenfalls für Einsteiger — anfangs eher schwer überschaubare Materie des Handels- und Gesellschaftsrechts so wunderbar mit lebendiger, bunter Fallpraxis vermitteln und auch durch das ein oder andere „Anekdötchen” für kleine und häufig sehr große „Aha-Erlebnisse” sorgen.
Ich werde immer dankbar sein, bei ihm gehört und v.a. viel gelernt haben zu dürfen.
Seiner Familie gilt mein tiefes Mitgefühl.
Ich habe Herrn Professor Hüffer in seiner Bochumer Zeit erleben dürfen! Schuldrecht, Besonderer Teil und Berg- und Energierecht.
Seine unfassbar gut strukturierten und frei gehaltenen (er machte mal einen Kommilitonen darauf aufmerksam, dass ihn sein unschlüssiges Verhalten störe, da er frei rede, was mich noch mehr beeindruckte!) Vorlesungen waren eine großartige Basis, um zu lernen. (trotz Großveranstaltung in HZO 10, also mehrere hundert Hörer!)
Im Rahmen des Berg- und Energierechts, zu meiner Zeit eine Veranstaltung mit maximal 10 Teilnehmern, hatte ich Gelegenheit, ihn wirklich hautnah zu erleben und als Menschen kennen zu lernen. Ich kann mich noch erinnern, dass es eine Vorlesung mit mir und nur einem weiteren Teilnehmer, der zu spät kam, gab — und er ließ keinen Zweifel daran, dass er die Veranstaltung auch notfalls mit mir alleine abhalten werde…
Ein genialer Denker und eben auch ein sehr netter und herzlicher Mensch, auf dessen Schicksal ich eben durch Zufall stieß: mir fiel der Name Hüffer in anderem Zusammenhang auf, so dass ich mich an „meinen” alten Professor erinnert zu recherchieren bemüßigt fühlte!
Ich bin sicher, er lebt in den Erinnerungen noch so vieler weiter!
Ich hatte die Ehre, bei Prof. Hüffer während seiner Bochumer Zeit zu promovieren. Seine Genauigkeit im Thema, seine Aufforderung, mich in knappen Sätzen und klar auszudrücken, raubten mir manchmal den Nerv. Aber kaum Jemand hat mich sprachlich bis heute so geprägt, wenn ich mir meine Schriftsätze ansehe oder versuche, juristische Sachverhalte auf den Punkt zu bringen. Der feine Herr mit der Pfeife und seinem trockenen Humor wird mir immer in Erinnerung bleiben.