EU-Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht 2012

Die EU-Kom­mis­sion hat einen neuen Akti­ons­plan zum Gesell­schafts­recht vor­ge­legt: Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht und Cor­po­rate Gover­nance — ein moder­ner Rechts­rah­men für enga­gier­tere Aktio­näre und bes­ser über­le­bens­fä­hige Unter­neh­men”. Soviel zur Be(un)ruhigung, je nach Stand­punkt: Es wird wenig Ver­bind­li­ches ange­kün­digt, das meiste sind wei­tere Stu­dien, Kon­sul­ta­tio­nen und Emp­feh­lun­gen. Weder eine Richt­li­nie zur Sitz­ver­le­gung noch ein Legis­la­tiv­akt zu Kon­zern­ge­sell­schaf­ten ste­hen auf dem Pro­gramm. Die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft (Euro-GmbH) ist kein Thema mehr. Auch die SE-Ver­ord­nung wird kei­ner Revi­sion unterzogen. 

Was also kommt? Eine Ände­rung der Rech­nungs­le­gungs-Richt­li­nie: Dort sol­len Berichts­pflich­ten hin­sicht­lich Viel­falt des Ver­wal­tungs­rats und des Risi­ko­ma­nage­ments” bestimmt wer­den. — Eine Ände­rung der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie: Dort sol­len Trans­pa­renz­re­geln für insti­tu­tio­nelle Anle­ger ver­an­kert wer­den, ins­be­son­dere zu Abstim­mungs­stra­te­gien”. Fer­ner soll den Aktio­nä­ren ein Recht auf Abstim­mung über die Ver­gü­tungs­po­li­tik” gewährt wer­den. Schließ­lich sol­len Stimm­rechts­be­ra­ter regu­liert wer­den. — Erwo­gen wird eine Ände­rung der Richt­li­nie über grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zun­gen, um grenz­über­schrei­tende Spal­tun­gen zu ermöglichen. 

Nicht nur für die aka­de­mi­sche Lehre wäre es schön, wenn das ver­streute EU-Gesell­schafts­recht leser­freund­li­cher” und gar kodi­fi­ziert würde. Dazu will die Kom­mis­sion im kom­men­den Jahr einen Vor­schlag machen. 

Ver­gli­chen mit dem ambi­tio­nier­ten Akti­ons­plan des Jah­res 2003 ist der gegen­wär­tig vor­ge­legte Plan durch­aus beschei­den. Spie­gelt sich auch hierin die feh­lende Auf­bruch­stim­mung im Zei­chen der Euro- und Schuldenkrise?

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