Gesetzesvorschlag zum Umwandlungsrecht

Im Zuge der Akti­en­rechts­no­velle sol­len, wie mehr­fach hier notiert, auch Ände­run­gen im Umwand­lungs­recht vor­ge­nom­men. Das BMJ hat in die­sen Tagen einen Geset­zes­vor­schlag ver­sandt an die am Gesell­schafts­recht inter­es­sier­ten Ver­bände”. Es gibt nicht nur Ver­bände” (wer auch immer das ist), son­dern auch Ein­zel­per­so­nen, die am Gesell­schafts­recht inter­es­siert” sind, wes­halb der Vor­gang hier doku­men­tiert sei.
Der Vor­schlag wird vom Vor­sit­zen­den des Han­dels­rechts­aus­schus­ses des Deut­schen Anwalts­ver­eins (Prof. Dr. Hoff­mann-Becking) auf Wunsch der Rechts­po­li­ti­ker der Regie­rungs­ko­ali­tion” unter­brei­tet. Zur Ver­schmel­zung wird vor­ge­schla­gen, die Ver­bes­se­rung des Umtausch­ver­hält­nis­ses durch zusätz­li­che Aktien nach Wahl der über­neh­men­den Gesell­schaft zu bewerk­stel­li­gen. Fer­ner wird die Ein­füh­rung einer Kon­zern­aus­glie­de­rung erwogen.

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