Vor 30 Jahren wurde das Mitbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet: 389 Abgeordnete stimmten am 18. März 1976 für das Gesetz, 22 dagegen. Es gilt zurzeit für 746 Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten.
Heute wird über Sinn und Zweck der paritätischen Beteiligung in Aufsichtsräten wieder gestritten. Die Bundesregierung lässt (wie schon in den Siebzigern …) Biedenkopf die Sache prüfen (s. Koalitionsvertrag Rn. 1508). — Von der 2003 gestarteten kritischen Initiative Modernisierung der Mitbestimmung ist zurzeit nichts mehr zu hören. — Die Zeitschrift der Hans Böckler Stiftung resümiert den Akt aus Sicht des DGB, dessen Vorsitzender Sommer mit diesem Zitat über die SAP-Mitarbeiter nachdenklich macht: „Vor kurzem habe ich in einer Bar in Heidelberg Beschäftigte des Unternehmens beobachtet. Und ich sage ihnen, das ist eine andere Sorte Mensch” (FAZ v. 17.3. 2006, S. 14, vor dem Hintergrund der Ablehnung einer — allerdings betrieblichen — Mitbestimmung durch 91% der SAP-Belegschaft).
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