We are out” – aus der Ltd.

Was wird jetzt aus der deut­schen” Limi­ted Com­pany – also einer Kapi­tal­ge­sell­schaft eng­li­schen Rechts, die in Groß­bri­tan­nien regis­triert ist, aber ihre Haupt­ver­wal­tung (!) in Deutsch­land hat? Z.B. die Kom­ple­men­tä­rin der Air Ber­lin PLC & Co. Luft­ver­kehrs KG? Wenn keine EU-Nie­der­las­sungs­frei­heit mehr gilt, ist wohl nach der Sitz­theo­rie zu ent­schei­den. Dazu Chris­tian Kers­t­ing im Rechts­board: Bre­xit und Gesellschaftsrecht.

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