„Auf der kommenden Hauptversammlung von Infineon bewerben sich gleich zwei Kandidaten um den Vorsitz des Aufsichtsrates” heißt es bei Welt online. – Indessen: „Der Aufsichtsrat hat … aus seiner Mitte einen Vorsitzenden … zu wählen.” (§ 107 Abs. 1 S. 1 AktG). Diese kleine Schulmeisterei sei gestattet angesichts von Pressemeldungen und Kommentaren, die von einem „Machtkampf um die Aufsichtsratsspitze” bei der bevorstehenden Hauptversammlung der Infineon AG handeln. S. noch etwa SZ, SPON, FTD.
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