Der EuGH lässt Muttergesellschaften auch für die Kartellrechtsverstöße ihrer Tochterunternehmen haften (Akzo Nobel C‑97/08). Hierzu hat Christian Kersting einen Beitrag verfasst, der im Herbst in der Zeitschrift „Der Konzern” erscheinen wird. Eine digitale Version ist vorab im SSRN (Social Science Research Network) als PDF erhältlich (englischsprachige Zusammenfassung, deutscher Text).
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