Gut. Vor fast zehn Jahren (zum 1.11.2008) gesetzlich eingeführt (§ 5a GmbHG), hat die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine steile Karriere hingelegt. Am Jahresanfang 2018 gibt es mittlerweile 150 450 Unternehmergesellschaften (Quelle: Unternehmensregister). Befürchtet wurde eine große Pleitewelle angesichts des geringen Stammkapitals. Sie ist ausgeblieben. Das Statistische Bundesamt weist eine Quote von ca. 2% der UG (haftungsbeschränkt) aus, die in die Insolvenz gehen (jeweils für die Jahre 2013 – 2017), davon die Hälfte masselos. Bei der GmbH sind es allerdings nur ca. 0,7%, davon ein Drittel masselos.
Also eine ca. 3 mal höhere Insolvenzanfälligkeit, und dazu deutlich niedrigere Masse, nur so als Warnung für die, die sich mit einer UG einlassen und ihr Häusle bauen/renovieren wollen. Eine wahre Erfolgsstory. Interessant wäre auch die Statistik für Löschungen nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit. Da kann man sich gut vorstellen, dass die UG auch recht erfolgreich ist, veglichen mit der normalen GmbH. Nicht umsonst steht bei manchen das Kürzel „UG” für „Unter Gaunern”.
Ich kann mich da nur anschließen; als jemand, der in Statistik ausgebildet wurde, kann ich nur sagen: Was nutzt denn die beste Datenbasis, wenn diese an der Realität fast völlig vorbei geht. Interessant wäre in der Tat die Frage, wieviel % der UG´s ordentlich liquidiert werden und wie viele ein „Staatsbegräbnis” nach § 394 FamFG bekommen; „gefühlt” nach den Erfahrungen der Praxis sind es 98 % „Staatsbegräbnisse”, womit man sich die Zahlen zum ordentlichen Liquidationsverfahren auch „ans Knie nageln” kann.….