Im tiefverschneiten Taunus fand am Freitag und Samstag das ZHR – Symposion 2017 statt. Der erste Tag war der Wissenszurechnung und Wissensorganisation im Unternehmensrecht gewidmet. Die allgemeinen Grundlagen wurden mit Referaten zur Wissenszurechnung im allgemeinen Zivilrecht (Grigoleit) und zu rechtsvergleichenden und rechtsökonomischen Aspekten (Wagner) gelegt. Weitere Beiträge galten der Wissenszurechnung im Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht (Spindler; Ihrig).
Mit einem anderen Rechtsfeld befasste sich das Symposion am Folgetag: Gläubigergleichbehandlung in der Krise der Gesellschaft. Dazu referierten Bitter über die Insolvenzvorsorge durch Rangrücktritt und Patronatsvereinbarung, Gehrlein über das Insolvenzanfechtungsrecht als Auslegungshilfe bei den Tatbeständen der Haftung für verbotene Zahlungen und Thole über die Grenzen vorinsolvenzlicher Lösungsklauseln.
Die Veranstaltung findet im Zwei-Jahres-Turnus statt und ist als Einladungssymposion konzipiert, das ca. 100 Personen aus Wissenschaft, Richterschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zusammenführt. Die Beiträge werden nebst Diskussionsberichten in Heft 2/3 der Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht (ZHR) veröffentlicht.
Schreiben Sie einen Kommentar