Die Kommission geht gegen eine Reihe von Mitgliedsstaaten vor wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie (2005), der geänderten Kapitalrichtlinie (2006) und der Transparenzrichtlinie (2007). Rechtsgrundlage: Art. 226 EG-Vertrag. Betroffen sind Belgien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, , Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn. Zunächst werden diese Staaten um eine Stellungnahme gebeten.
Übrigens: Die nächste umzusetzende Richtlinie gesellschaftsrechtlichen Gehalts ist die Aktionärsrechte-Richtlinie (bis August 2009). Der Regierungsentwurf eines ARUG wird im November erwartet.
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