Zögerliche Umsetzung unternehmensrechtlicher EU-Richtlinien (nicht bei uns)

Die Kom­mis­sion geht gegen eine Reihe von Mit­glieds­staa­ten vor wegen nicht recht­zei­ti­ger Umset­zung der Ver­schmel­zungs­richt­li­nie (2005), der geän­der­ten Kapi­tal­richt­li­nie (2006) und der Trans­pa­renz­richt­li­nie (2007). Rechts­grund­lage: Art. 226 EG-Ver­trag. Betrof­fen sind Bel­gien, Frank­reich, Grie­chen­land, Luxem­burg, , Polen, Por­tu­gal, Rumä­nien, Schwe­den, Spa­nien, Tsche­chien, Ungarn. Zunächst wer­den diese Staa­ten um eine Stel­lung­nahme gebeten. 

Übri­gens: Die nächste umzu­set­zende Richt­li­nie gesell­schafts­recht­li­chen Gehalts ist die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (bis August 2009). Der Regie­rungs­ent­wurf eines ARUG wird im Novem­ber erwartet. 

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