Kann man die Zukunft finanzieren? Per Gesetz wohl schon, es soll bald ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ geben, so eine gemeinsame Erklärung von BMJ und BMF. Darin werden kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen angekündigt. Zu Letzterem:
- „Wir werden daher die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausweiten.“
- (Wir wollen) „Kapitalerhöhungen erleichtern, indem wir Gestaltungsspielräume erweitern … Dabei haben wir insbesondere die Vorgaben zum Ausgabebetrag bei Kapitalerhöhungen sowie Erleichterungen zum Bezugsrechtsausschluss und beim Bedingten Kapital in bestimmten Konstellationen im Blick.”
- (Wir wollen) „Wachstumsunternehmen und Start-ups eine flexiblere Gestaltung ermöglichen, indem wir Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) zulassen und dabei zugleich den Schutz der Investoren gewährleisten. So beseitigen wir für die Gründerinnen und Gründer ein mögliches Hindernis für den Börsengang.“
§ 12 Abs. 2 AktG dekretiert: „Mehrstimmrechte sind unzulässig“. Eine klare Drei-Worte-Norm. Doch so war es nicht immer, die geltende Fassung stammt aus dem Jahr 1998. Zuvor gab es Mehrstimmrechtsaktien aufgrund behördlicher Genehmigung, „soweit es zur Wahrung überwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange erforderlich ist” (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AktG a.F.). Die Abschaffung war in den 90er-Jahren durchaus umstritten, eine Ausgleichspflicht wurde angeordnet (§ 5 Abs. 3 EGAktG).
Jetzt also eine Rolle vorwärts in die Zukunft der modisch „dual class shares“ genannten Mehrstimmrechtsaktien. Und wieder umstritten. Vielleicht hätte man sie gar nicht erst abschaffen sollen? So lautete mein Plädoyer hier:
- One share — one vote? Stimmrecht und Kapitalbeteiligung bei der Aktiengesellschaft, in: Die Aktiengesellschaft 1991, S. 117 — 131 (zusammen mit Prof. Dr. Zöllner).
- Zulässigkeitsgrenzen des gesetzgeberischen Eingriffs in Gesellschafterrechte. Verfassungsrechtliche Fragen der Beseitigung bestehender Höchst- und Mehrstimmrechte, in: Die Aktiengesellschaft 1991, S. 157 — 165 (zusammen mit Prof. Dr. Zöllner)
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