Die Aktienrechtsnovelle wird heute Nacht (geplant: 23.05 Uhr) in der hier vorliegenden Fassung durch den Rechtsausschuss in zweiter/dritter Lesung durch das Parlament verabschiedet. Dann kommt es auf den Bundesrat an, der am 20.9.2013 zum letzten Mal in dieser Wahlperiode zusammentritt. Im Wesentlichen neu gegenüber dem Regierungsentwurf sind die Bestimmungen für das System der Vorstandvergütung (§ 120 IV AktG), zur Vorzugsaktie § 139 AktG (Nachzahlung des Vorzugs, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt) sowie Ergänzungen zu § 192 AktG. Die zwischenzeitlich erwogenen Änderungen im Umwandlungsgesetz (Mini-Ausgliederung u.a.) sind nicht enthalten.
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