Das dürfte es wohl gewesen sein am 20.9.2013 im Bundesrat: „Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz2 des Grundgesetzes … zu verlangen.”
Die in Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) umgetaufte Aktienrechtsnovelle wird nicht in Kraft treten, wenn der Bundesrat erwartbar (s. aber im Kommentarbereich J.Jahn) der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgt. Das Gesetz müsste in der nächsten Wahlperiode neu eingebracht werden (Diskontinuität).
Applaus! \o/
So „skeptisch” wäre ich nicht: In den Ausschüssen des Bundesrats stimmt jeder Minister, wie er (und ggf. seine eigene Partei) will. Im Plenum kommende Woche muss sich dann aber die jeweilige Landesregierung positionieren. Und das bedeutet z.B., dass Große Koalitionen sich meist enthalten (und das wirkt sich gem. Art. 52 III GG als Nein-Stimme zu dem Anrufungs-Antrag aus). Meine Prognose nach dem, was man in den allerletzten Tagen aus den Landeshauptststädten so hört: Das Gesetz wird durchgehen, weil die „A‑Länder” (SPD & Co.) keine absolute Mehrheit für die Einschaltung des Vermittlungsausschusses zusammenbekommen werden.
mea culpa — meine Prognose war (jedenfalls ex post) falsch: Der Bundesrat hat in dieser Minute das Gesetz doch noch gekippt.
Da nach dem Scheitern der Novelle auch der Zwang zur Namensaktie nicht kommt, mag man sarkastisch fragen: Bleibt die Bahn also frei für „Geldwäsche und Terrorfinanzierung”? Zur gefälligen Erinnerung: Mit dieser absurden Argumentation wurde vor zwei Jahren (mit Blick auf eine OECD-Unterarbeitsgruppe) die vorgeschlagene Abschaffung der Inhaberaktie begründet.