Die EU-Kommission hat einen neuen Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht vorgelegt: „Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance — ein moderner Rechtsrahmen für engagiertere Aktionäre und besser überlebensfähige Unternehmen”. Soviel zur Be(un)ruhigung, je nach Standpunkt: Es wird wenig Verbindliches angekündigt, das meiste sind weitere Studien, Konsultationen und Empfehlungen. Weder eine Richtlinie zur Sitzverlegung noch ein Legislativakt zu Konzerngesellschaften stehen auf dem Programm. Die Europäische Privatgesellschaft (Euro-GmbH) ist kein Thema mehr. Auch die SE-Verordnung wird keiner Revision unterzogen.
Was also kommt? Eine Änderung der Rechnungslegungs-Richtlinie: Dort sollen Berichtspflichten hinsichtlich „Vielfalt des Verwaltungsrats und des Risikomanagements” bestimmt werden. — Eine Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie: Dort sollen Transparenzregeln für institutionelle Anleger verankert werden, insbesondere zu „Abstimmungsstrategien”. Ferner soll den Aktionären ein Recht auf Abstimmung über die „Vergütungspolitik” gewährt werden. Schließlich sollen Stimmrechtsberater reguliert werden. — Erwogen wird eine Änderung der Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen, um grenzüberschreitende Spaltungen zu ermöglichen.
Nicht nur für die akademische Lehre wäre es schön, wenn das verstreute EU-Gesellschaftsrecht „leserfreundlicher” und gar kodifiziert würde. Dazu will die Kommission im kommenden Jahr einen Vorschlag machen.
Verglichen mit dem ambitionierten Aktionsplan des Jahres 2003 ist der gegenwärtig vorgelegte Plan durchaus bescheiden. Spiegelt sich auch hierin die fehlende Aufbruchstimmung im Zeichen der Euro- und Schuldenkrise?
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