Keine Kettenzurechnung bei der Treuhand

Wie wirkt sich ein acting in con­cert” zwi­schen Treu­ge­ber (TG) und einem Aktio­när (A) auf den Treu­hän­der (TH) aus? Dazu hat der BGH jüngst Stel­lung genom­men (Urt. v.
19.07.2011 — II ZR 246/09
). Der (ver­ein­fachte) Sach­ver­halt: A hat sein Stimm­ver­hal­ten mit TG abge­stimmt. Das hat zur Folge, dass TG die Stimm­rechte des A zuge­rech­net wer­den (§ 22 II WpHG) und eine Mel­de­pflicht bei Über­schrei­tung des Schwel­len­wer­tes besteht (§ 21 I WpHG); bei Ver­let­zung tritt ein Rechts­ver­lust ein (§ 28 WpHG). TH hat nur die eige­nen” Stimm­rechte gemel­det, die ihm aus Aktien zuste­hen, die er für TG hält. Hätte er auch die Stimm­rechte mel­den müs­sen, die dem TG zuge­rech­net wer­den, weil er mit A pak­tiert? So hat es das OLG Mün­chen gese­hen, aber der II. Zivil­se­nat ver­neint. Wort­laut, Sinn und Zweck des § 22 II WpHG ste­hen gegen eine Zurech­nung bei TH, der an der Abrede zwi­schen TG und A nicht betei­ligt ist. TH hat keine Mög­lich­keit der Ein­fluss­nahme auf die Stimm­rechte des A. Dem Urteil ist zuzu­stim­men. Die Zurech­nung auf­grund eines acting in con­cert” ist schon für sich genom­men keine ein­fa­che Rechts­übung – und ein Über­grei­fen in Gestalt einer Ket­ten­zu­rech­nung würde die Kon­tu­ren noch mehr ver­wi­schen. Das wäre evtl. noch akzep­ta­bel, wenn nicht die dras­ti­schen Fol­gen wären. Der Rechts­ver­lust wurde bereits erwähnt, hinzu kommt eine Buß­geld­be­weh­rung. Vor allem diese hat den Senat ver­an­lasst, von einer gespal­te­nen Aus­le­gung” abzu­se­hen (also keine ana­loge Anwen­dung im Zivil­recht einer­seits und Ach­tung de s straf­recht­li­chen Bestimmt­heits­ge­bots ande­rer­seits). Die Ent­schei­dung bringt damit ein Stück Rechts­si­cher­heit in eine Rechts­ma­te­rie, die für die Akteure mit man­nig­fa­chen Fall­stri­cken ver­se­hen ist.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .