Heute wollte der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel versuchen, eine „politische Einigung” über eine Verordnung zur europäischen Privatgesellschaft (EPG, auch SPE abgekürzt) zu erzielen (Übertragung im Internet). Die Einigung (die Einstimmigkeit erfordert, da die Verordnung auf Art. 352 AEUV gestützt wird) kam nicht zustande. Der deutsche Vertreter erhob die bekannten Bedenken (Mitbestimmung etc.). Nun soll auf einem Sondertreffen Ende Juni 2011 ein dritter Versuch unternommen werden.
Der Vorschlag für ein Statut wurde bereits im Juni 2008 von der Kommission präsentiert, das Europäische Parlament stimmte im März 2009 zu, doch im Dezember 2009 scheiterte der erste Versuch einer Einigung im Rat. Im Frühjahr 2011 haben sich Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene intensiv mit dem Verordnungsvorschlag befasst und einen revidierten Entwurf für den Rat für Wettbewerbsfähigkeit vorlegt. Umstritten sind nach wie vor drei Punkte: Die Trennung von Register- und Satzungssitz; das Erfordernis eines Mindestkapitals; die Arbeitnehmer-Mitbestimmung. Die ungarische Ratspräsidentschaft legt dazu aktuell folgende Kompromissvorschläge vor: Die Sitzfrage wird dem nationalen Recht überlassen; das Mindestkapital kann von den Mitgliedstaaten auf bis zu 8 000 € festgesetzt werden; die Mitbestimmung setzt nach dem nationalen Recht bei 500 Arbeitnehmern ein und wird auch bei einer Sitzverlegung beibehalten, wenn mindestens 1/3, aber nicht weniger als 500 Arbeitnehmerzahl im Herkunftsstaat beschäftigt sind.
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