Vor 30 Jahren: MitbestG verabschiedet — und heute der homo SAPiens

Vor 30 Jah­ren wurde das Mit­be­stim­mungs­ge­setz im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det: 389 Abge­ord­nete stimm­ten am 18. März 1976 für das Gesetz, 22 dage­gen. Es gilt zur­zeit für 746 Unter­neh­men mit mehr als 2000 Beschäftigten. 

Heute wird über Sinn und Zweck der pari­tä­ti­schen Betei­li­gung in Auf­sichts­rä­ten wie­der gestrit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung lässt (wie schon in den Sieb­zi­gern …) Bie­den­kopf die Sache prü­fen (s. Koali­ti­ons­ver­trag Rn. 1508). — Von der 2003 gestar­te­ten kri­ti­schen Initia­tive Moder­ni­sie­rung der Mit­be­stim­mung ist zur­zeit nichts mehr zu hören. — Die Zeit­schrift der Hans Böck­ler Stif­tung resü­miert den Akt aus Sicht des DGB, des­sen Vor­sit­zen­der Som­mer mit die­sem Zitat über die SAP-Mit­ar­bei­ter nach­denk­lich macht: Vor kur­zem habe ich in einer Bar in Hei­del­berg Beschäf­tigte des Unter­neh­mens beob­ach­tet. Und ich sage ihnen, das ist eine andere Sorte Mensch” (FAZ v. 17.3. 2006, S. 14, vor dem Hin­ter­grund der Ableh­nung einer — aller­dings betrieb­li­chen — Mit­be­stim­mung durch 91% der SAP-Belegschaft). 

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