Gemeint ist mit der Frage das EU-Vorhaben, die Aktionärsrechte-Richtlinie (2007) zu überarbeiten und fortzuschreiben. Im April 2014 wurde von der EU-Kommission dazu ein Entwurf präsentiert. Seither wurde hinter den Kulissen viel verhandelt. Die Lage ist derzeit wie folgt: Am 25. März 2015 haben sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat auf einen revidierten Text verständigt, am 7. Mai 2015 hat sich der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament mit dem Gegenstand befasst. Der Vorschlag an das Europäische Parlament, das sich am 9. Juni 2015 in erster Lesung damit befassen wird, ist hier zu finden. Informelle Trilog-Verhandlungen sollen jetzt aufgenommen werden.
In der Sache steht zur Verhandlung, ob die Hauptversammlung beratend (so der Rat) oder bindend (so der Rechtsausschuss EP) über die Vergütung des Vorstands beschließt.
Der in Deutschland besonders kritisch diskutierte Vorschlag der EU-Kommission (Entwurf 2014), Transaktionen mit nahestehenden Personen stets der Hauptversammlung (HV) zu unterstellen, scheint vom Tisch. Es soll ein Wahlrecht für die Mitgliedsstaaten geben, entweder die HV oder den Aufsichtsrat darüber befinden zu lassen.
Neu ist, dass die Mehrheit im Rechtsausschuss das sog. Country-by-Country Reporting (betr. Steuersachverhalte) in die Aktionärsrechte-Richtlinie einbauen möchte. Diese Befrachtung mit einem politisch sensiblen Thema könnte die weitere Prozedur (Trilog etc.) belasten und verzögern.
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