Die Siemens AG gründet eine GmbH; der eingezahlte Betrag von 25 000 Euro wird ihr als Darlehen zurückgewährt. Das geht in Ordnung, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist (§ 19 Abs. 5 GmbHG). Doch fragte man sich bei den Gerichten in München: wer ist denn wohl diese „Siemens AG” und ist sie auch von guter Bonität? OLG München v. 17.2.2011 — 31 Wx 246/10: „Soweit die Gesellschafterin — hier eine international tätige börsennotierte Aktiengesellschaft — über positive Bewertungen durch international anerkannte Rating-Agenturen verfügt, kann das als Bonitätsnachweis nicht zurückgewiesen werden. Allerdings genügt es nicht … auf die „aktuellen, öffentlich zugänglichen Ratings” zu verweisen, denn das Registergericht ist nicht gehalten, sich die benötigten Informationen selbst zu verschaffen. Vielmehr obliegt es der Gesellschaft aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht im Anmeldungsverfahren, das Rating, nach dem „kein Zweifel an der Bonität” der Muttergesellschaft bestehen soll, konkret vorzutragen und zu belegen.” – Bitte dazu ansehen, auch bei Sprachschwierigkeiten: Auf dem Postamt.
Genau! Die Bonität von Siemens steht schließlich genauso außer Frage wie die von, sagen wir, Arcandor im Frühjahr 2009. Und überhaupt kann man hier ruhig mal fünfe gerade sein lassen — wenn es schiefgeht, sollte das Vermögen des Registerrichters bei nur 25.000 EUR zur Deckung seiner Schadensersatzpflicht schließlich problemlos ausreichen.
@ Herrn Kraemer: Ich denke es ging eher darum, dass überzogen förmliche Nachweise über das Ziel hinaus schießen und dem verständigen Bürger schwer zu vermitteln sind, wenn der Registerrichter aufgrund eigener Sachkenntnis sicheres Wissen hat — etwa durch einen Blick in die letzte Bilanz oder eben öffentlicher international anerkannter Ratingagenturen. Wenn der Registerrichter diese sichere Kenntnis nicht hat oder nicht problemlos durch öffentlich zugängliche Quellen erhalten kann, wäre die Lage anders und der Bürger verständiger.
@ Kraemer: Bzgl. Bilanz als Nachweis gebe ich Ihnen recht, aber Rating-Agenturen nach der Finanzkrise zu vertrauen, halte ich nach derr Finanzkrise für problematisch, insoweit ist die Entscheidung des OLG München übrigens ziemlich undifferenziert