Notar Thomas Wachter (München) gibt im Novemberheft von Status:Recht einen Überblick zu Fragen, die Gerichte und Praxis im ersten Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen besonders beschäftigt haben: Musterprotokoll, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Geschäftsführer und Liquidatoren, Inländische Geschäftsanschrift, Hin- und Herzahlen, Gesellschafterliste. Sein Fazit ist positiv: „Die Neuregelungen haben die Transparenz und Rechtssicherheit im Rechtsverkehr wesentlich verbessert und die Rechtsform der GmbH insgesamt gestärkt. Die modernisierte GmbH braucht den Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen daher ebenso wenig zu scheuen wie mit einer etwaigen künftigen Europäischen Privatgesellschaft.”
MoMiG als „Voller” Erfolg? Na ja: ich zitiere Wachter: Musterprotokoll: „Fülle neuer Rechtsfragen”, „in nahezu allen Fällen untauglich”. UG: „Zahlreiche neue Streitfragen”, „nicht überall den besten Ruf”. Gesellschafterliste. „zahlreiche Detailfragen”. Ja, da hat der Kollege recht. Und dabei sind noch nicht einmal die ganzen Fälle erwähnt, wo Gesellschafterbeschlüsse als nichtig zurrückgewiesen wurden, weil Personen beschlossen, die nicht auf der (alten) Gesellschafterliste standen.