1 Jahr MoMiG

Notar Tho­mas Wach­ter (Mün­chen) gibt im Novem­ber­heft von Status:Recht einen Über­blick zu Fra­gen, die Gerichte und Pra­xis im ers­ten Jahr seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen beson­ders beschäf­tigt haben: Mus­ter­pro­to­koll, Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt, Geschäfts­füh­rer und Liqui­da­to­ren, Inlän­di­sche Geschäfts­an­schrift, Hin- und Her­zah­len, Gesell­schafter­liste. Sein Fazit ist posi­tiv: Die Neu­re­ge­lun­gen haben die Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit im Rechts­ver­kehr wesent­lich ver­bes­sert und die Rechts­form der GmbH ins­ge­samt gestärkt. Die moder­ni­sierte GmbH braucht den Wett­be­werb mit aus­län­di­schen Rechts­for­men daher ebenso wenig zu scheuen wie mit einer etwai­gen künf­ti­gen Euro­päi­schen Privatgesellschaft.”

Ein Kommentar

  1. MoMiG als Vol­ler” Erfolg? Na ja: ich zitiere Wach­ter: Mus­ter­pro­to­koll: Fülle neuer Rechts­fra­gen”, in nahezu allen Fäl­len untaug­lich”. UG: Zahl­rei­che neue Streit­fra­gen”, nicht über­all den bes­ten Ruf”. Gesell­schafter­liste. zahl­rei­che Detail­fra­gen”. Ja, da hat der Kol­lege recht. Und dabei sind noch nicht ein­mal die gan­zen Fälle erwähnt, wo Gesell­schaf­ter­be­schlüsse als nich­tig zur­rück­ge­wie­sen wur­den, weil Per­so­nen beschlos­sen, die nicht auf der (alten) Gesell­schafter­liste standen.

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