Notiert: Am 30.3. 2017 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) in dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen. Das Gesetz führt u.a. zu umfangreichen Änderungen im WpHG (auch Neunummerierung).
Und die Delegierten Rechtsakte der EU-Kommission gibt’s noch oben drauf: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2017:087:FULL&from=EN