2. FiMaNoG im Bundestag verabschiedet

Notiert: Am 30.3. 2017 hat der Deut­sche Bun­des­tag den Ent­wurf eines Zwei­ten Geset­zes zur Novel­lie­rung von Finanz­markt­vor­schrif­ten auf Grund euro­päi­scher Rechts­akte (Zwei­tes Finanz­markt­no­vel­lie­rungs­ge­setz – 2. FiMa­NoG) in drit­ter Lesung in der Fas­sung der Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses ange­nom­men. Das Gesetz führt u.a. zu umfang­rei­chen Ände­run­gen im WpHG (auch Neunummerierung).

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