„Wird die Richtlinie wie angedacht umgesetzt, drohen mehrtägige Veranstaltungen”. So wird der Brüsseler DAI-Repräsentant im heutigen Handelsblatt (Printausgabe, S. 15) zitiert. Der Artikel im Handelsblatt führt weiter aus, der RL-Entwurf sehe vor, das „künftig europaweit jeder Anteilseigner zu Wort kommen (soll), egal ob er am Tagungsort präsent oder sich ‑kurzzeitig- per Internet zuschaltet”.
Die vorgeschlagene Regelung der Richtlinie in Art. 9 lautet (Auszug):
… Weiterlesen„1. Die Aktionäre haben das Recht, auf der Hauptversammlung mündlich Fragen zu stellen und/oder dies vor der Hauptversammlung in schriftlicher oder elektronischer Form zu tun.
2. Die Emittenten antworten auf die Fragen der Aktionäre, vorbehaltlich der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten unter Umständen ergreifen oder den Emittenten zu ergreifen gestatten, um den ordnungsgemäßen