Vereinbarung über Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein acting in concert” (BGH)

Die Ver­ein­ba­rung unter Groß­ak­tio­nä­ren, wer (nach inter­ner Wahl gem. § 107 Abs. 1 AktG) Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der werde, ist kein abge­stimm­tes Ver­hal­ten iSv § 30 Abs. 2 WpÜG. 

Der BGH hat am 18.9.2006 ent­schei­den: Das abge­stimmte Ver­hal­ten ist nach dem Gesetz nur für Abstim­mun­gen in der Haupt­ver­samm­lung ver­bo­ten, und bei der Wahl des Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den han­delt es sich um einen Ein­zel­fall“ i.S.v. § 30 Abs. 2 Satz 1 2. Halb­satz WpÜG, der von den Ver­pflich­tun­gen nach dem WpÜG aus­ge­nom­men ist. 

Das ist eine wich­tige und gute Klar­stel­lung gegen­über der Vor­in­stanz (OLG Mün­chen v. 27.4.2005). Diese Ent­schei­dung hatte für erheb­li­che Unsi­cher­heit gesorgt. Die schrift­li­chen Urteils­gründe lie­gen noch nicht vor; Pres­se­mit­tei­lung hier. …

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Deutscher Juristentag in Stuttgart

Mor­gen beginnt in Stutt­gart der 66. Deut­sche Juris­ten­tag. Aus unter­neh­mens­recht­li­cher Sicht beson­ders span­nend sind die Abtei­lun­gen Wirt­schafts­recht und Arbeitsrecht. 

Im Wirt­schafts­recht lau­tet das Thema: Reform des gesell­schafts­recht­li­chen Gläu­bi­ger­schut­zes. Übri­gens: Das BMJ hat bei der Vor­stel­lung des MoMiG-Refe­ren­ten­ent­wurfs aus­drück­lich betont, die Bera­tun­gen des DJT in die Über­ar­bei­tung hin zu einem Regie­rungs­ent­wurf einzubeziehen. 

Im Arbeits­recht geht es um: Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung vor dem Hin­ter­grund euro­pa­recht­li­cher Entwicklungen. 

Die The­sen der Gut­ach­ter und Refe­ren­ten gibt es hier.

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Kapitalverkehrsfreiheit — statutarische Privilegierung der öffentlichen Hand kann unzulässig sein

Die Stadt Mai­land hält eine Min­der­heits­be­tei­li­gung an dem bör­sen­no­tier­ten Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men AEM. Mit Hilfe zivil- und gesell­schafts­recht­li­cher Bestim­mun­gen hat sie die sta­tu­ta­ri­sche Mög­lich­keit erhal­ten, die Mehr­heit der Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­rats zu bestellen. 

Der Gene­ral­an­walt Maduro schlägt dem EuGH in sei­nem Antrag vom 7.9.2006 vor, wie folgt zu befinden: 

Arti­kel 56 EG steht einer natio­na­len Rege­lung ent­ge­gen, die eine öffent­li­che Ein­rich­tung, die einen Anteil von 33,4 % am Stamm­ka­pi­tal einer pri­va­ti­sier­ten Gesell­schaft hält, in die Lage ver­setzt, die Befug­nis zur Bestel­lung einer abso­lu­ten Mehr­heit der Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­rats zu behalten.” 

Es geht um die Fort­füh­rung der Gol­den-Shares-Recht­spre­chung, wonach es grund­sätz­lich gegen Art. 56 EGV ver­stößt, wenn der Staat bei einer pri­va­ti­sier­ten Gesell­schaft durch gesetz­li­che Bestim­mun­gen Son­der­rechte behält. …

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Institut der Wirtschaftsprüfer: Neukonzeption der Kapitalerhaltung und Ausschüttungsbemessung

Mit Blick auf die Wah­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des deut­schen Gesell­schafts­rechts befür­wor­tet das IDW die Abschaf­fung des gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ka­pi­tals. Das IDW geht davon aus, dass durch die vor­ge­ge­be­nen Beträge (50.000 € für AG bzw. 25.000 € für GmbH) kein wirk­sa­mer Gläu­bi­ger­schutz erreicht wer­den kann. Gläu­bi­ger wären fortan gehal­ten, beson­dere Maß­nah­men zur Absi­che­rung ihrer For­de­run­gen zu tref­fen”. Aller­dings heißt es auch, auf gesetz­li­che Vor­schrif­ten zum Gläu­bi­ger­schutz könne nicht ver­zich­tet wer­den, wenn der not­wen­dige Inter­es­sen­aus­gleich zwi­schen Gläu­bi­gern und Anteils­eig­nern mög­lichst effi­zi­ent bewirkt wer­den solle. Wel­che gesetz­li­chen Vor­schrif­ten dies sind, bleibt in der Erklä­rung offen.

Des Wei­te­ren wird für die Aus­schüt­tung an Gesell­schaf­ter ein Sol­venz­test vor­ge­schla­gen. Die­sem Test, der Finanz­sta­tus und Liqui­di­täts­pla­nung umfasst, sol­len sich Unter­neh­men

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EU-Aktionärsrechterichtlinie: Beratung in den Ausschüssen des EU-Parlaments

Am Wochen­an­fang haben sich der (feder­füh­rende) Rechts­aus­schuss und der (mit­be­ra­tende) Wirt­schafts­aus­schuss des EU-Par­la­ments mit dem Komis­si­ons­vor­schlag einer Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie befasst. Den Bera­tun­gen zugrunde lagen Berichte der Abge­ord­ne­ten Lehne (hier) und Klinz (hier). Beide Bericht­erstat­ter begrü­ßen das Vor­ha­ben grundsätzlich. 

Zum beson­ders umstrit­te­nen Fra­ge­recht erläu­tert der Bericht­erstat­ter für den Rechts­aus­schuss: Hin­sicht­lich des von der Kom­mis­sion ange­reg­ten Fra­ge­rechts (Arti­kel 9) wird vor­ge­schla­gen, dass Unter­neh­men die Fra­gen, die vor der Haupt­ver­samm­lung gestellt wer­den, spä­tes­tens auf der Haupt­ver­samm­lung beant­wor­ten müs­sen. Fra­gen, die von Inha­bern bzw. vom Inha­ber von einem Pro­zent des Akti­en­ka­pi­tals gestellt wer­den, müs­sen unab­hän­gig von der Haupt­ver­samm­lung in einer ange­mes­se­nen Frist beant­wor­tet wer­den (qua­li­fi­zier­tes Fra­ge­recht); die Unter­neh­men tra­gen die Ver­ant­wor­tung für die Beant­wor­tung die­ser qua­li­fi­zier­ten” Fra­gen. …

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Unternehmergesellschaft — eine neue Gesellschaftsrechtsform?

Die Arbeits­gruppe Recht der Uni­ons­frak­tion im Bun­des­tag hat nach einem Bericht der FAZ (7.9., S. 13) Eck­punkte einer neuen Gesell­schafts­rechts­form beschlos­sen, die offen­bar par­al­lel zur anste­hen­den Reform des GmbH-Rechts ein­ge­führt wer­den soll. 

Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” solle inner­halb eines Tages in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Auch ein elek­tro­ni­scher Abschluss des Gesell­schaf­ter­ver­tra­ges soll mög­lich sein. Die Grün­dung werde kein Min­dest­ka­pi­tal erfor­dern und maxi­mal 100 Euro kos­ten. Der Ver­zicht auf das Stamm­ka­pi­tal müsse aller­dings durch Regeln zum Gläu­bi­ger­schutz aus­ge­gli­chen wer­den, etwa durch die Pflicht, erwei­terte Anga­ben zu ver­öf­fent­li­chen. Im Vor­schlag ent­hal­ten ist eine Gesell­schaf­ter­haf­tung, die bei einer evi­den­ten Unter­ka­pi­ta­li­sie­rung aus­ge­wei­tet wer­den könnte. Für den Fall einer Insol­venz sehen die Eck­punkte vor, dass die Zah­lungs­un­fä­hig­keit ver­mu­tet wird, wenn die Gesell­schaft …

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