Die Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion im Bundestag hat nach einem Bericht der FAZ (7.9., S. 13) Eckpunkte einer neuen Gesellschaftsrechtsform beschlossen, die offenbar parallel zur anstehenden Reform des GmbH-Rechts eingeführt werden soll.
Die „Unternehmergesellschaft” solle innerhalb eines Tages in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ein elektronischer Abschluss des Gesellschaftervertrages soll möglich sein. Die Gründung werde kein Mindestkapital erfordern und maximal 100 Euro kosten. Der Verzicht auf das Stammkapital müsse allerdings durch Regeln zum Gläubigerschutz ausgeglichen werden, etwa durch die Pflicht, erweiterte Angaben zu veröffentlichen. Im Vorschlag enthalten ist eine Gesellschafterhaftung, die bei einer evidenten Unterkapitalisierung ausgeweitet werden könnte. Für den Fall einer Insolvenz sehen die Eckpunkte vor, dass die Zahlungsunfähigkeit vermutet wird, wenn die Gesellschaft mit einer Forderung von mindestens 600 Euro länger als vier Wochen in Verzug ist und auch nach einer neuen Frist nicht geliefert wird.
Zu anderen Reformvorschlägen s. hier und da.
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