Unternehmergesellschaft — eine neue Gesellschaftsrechtsform?

Die Arbeits­gruppe Recht der Uni­ons­frak­tion im Bun­des­tag hat nach einem Bericht der FAZ (7.9., S. 13) Eck­punkte einer neuen Gesell­schafts­rechts­form beschlos­sen, die offen­bar par­al­lel zur anste­hen­den Reform des GmbH-Rechts ein­ge­führt wer­den soll. 

Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” solle inner­halb eines Tages in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Auch ein elek­tro­ni­scher Abschluss des Gesell­schaf­ter­ver­tra­ges soll mög­lich sein. Die Grün­dung werde kein Min­dest­ka­pi­tal erfor­dern und maxi­mal 100 Euro kos­ten. Der Ver­zicht auf das Stamm­ka­pi­tal müsse aller­dings durch Regeln zum Gläu­bi­ger­schutz aus­ge­gli­chen wer­den, etwa durch die Pflicht, erwei­terte Anga­ben zu ver­öf­fent­li­chen. Im Vor­schlag ent­hal­ten ist eine Gesell­schaf­ter­haf­tung, die bei einer evi­den­ten Unter­ka­pi­ta­li­sie­rung aus­ge­wei­tet wer­den könnte. Für den Fall einer Insol­venz sehen die Eck­punkte vor, dass die Zah­lungs­un­fä­hig­keit ver­mu­tet wird, wenn die Gesell­schaft mit einer For­de­rung von min­des­tens 600 Euro län­ger als vier Wochen in Ver­zug ist und auch nach einer neuen Frist nicht gelie­fert wird. 

Zu ande­ren Reform­vor­schlä­gen s. hier und da.

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