Die Bundesregierung hat gestern ihre Gegenäußerung zur MoMiG-Stellungnahme des Bundesrates vom 5.7.2007 veröffentlicht. Danach sind von Seiten der Regierung kaum Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgesehen. Allerdings sind einige Prüfungen angekündigt, die etliche Neuerungen noch erwarten lassen. Im Einzelnen:
- Die Gegenäußerung befasst sich mit dem Mustergesellschaftsvertrag, an dem voll und ganz festgehalten wird („entspricht den Forderungen der Wirtschaft”). Der von den Notaren scharf kritisierte Verzicht auf das Beurkundungserfordernis sei gerechtfertigt, denn es „besteht jedoch kein höherer Beratungsbedarf als bei der Gründung einer Personenhandelsgesellschaft”. Dieser Vergleich zeige, dass bei der Gründung einer GmbH mittels Mustergesellschaftsvertrag die notarielle Gründungsberatung entbehrlich ist. Hinzu komme, dass auch das englische Recht für die Gründung einer private company limited by shares