MoMiG im Rechtsausschuss beschlossen

Heute hat der Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eine Beschluss­emp­feh­lung in Sachen MoMiG für die abschlie­ßende Ple­nar­sit­zung in der nächs­ten Woche bera­ten und verabschiedet.

Neu bzw. anders gegen­über dem Regierungsentwurf:

  • Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mit einem nota­ri­el­len Musterprotokoll
  • Bei­be­hal­tung des Mindeststammkapitals
  • Gesell­schaf­ter­haf­tung für die Schä­di­gung der Gesell­schaft durch inha­bile Geschäftsführer
  • Keine Befrei­ung von Geld­ein­lage bei ver­deck­ter Sach­ein­lage, aber Anrech­nung des Ver­mö­gens­werts auf die fort­be­stehende Geldeinlagepflicht
  • Ein­füh­rung eines geneh­mig­ten Kapi­tals (§ 55a GmbHG)
  • Über­schul­dungs­sta­tus: Nach­rang­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich, sonst Pas­si­vie­rung von Gesellschafterdarlehen.
  • Erstre­ckung der Sub­or­di­na­tion auch auf Gesell­schaf­ter­dar­le­hen wirt­schaft­lich ent­spre­chen­den Rechtshandlungen
  • Nut­zungs­über­las­sung: keine Aus­son­de­rung inner­halb eines Jah­res, wenn der Gegen­stand von erheb­li­cher Bedeu­tung ist; dafür ist ein Aus­gleich an der Gesell­schaf­ter zu zahlen
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Die Europäische Privatgesellschaft – brauchen wir sie, und wie sollte sie aussehen?

Über die rechts­po­li­ti­sche Sinn­haf­tig­keit und Aus­ge­stal­tung der EPG (SPE) hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht in Düs­sel­dorf bera­ten. Die The­sen von Prof. Dr. Teich­mann und wei­tere Mate­ria­lien sind auf der Inter­net­seite des AK erhält­lich (Titel der Refe­rate ankli­cken). Weit über­wie­gend wurde das Pro­jekt begrüßt.

Anfang Juli wird von der EU-Kom­mis­sion der Ent­wurf einer EPG-Ver­ord­nung vor­ge­legt. Wider­stand kün­digt sich an, hier von gewerk­schaft­li­cher Seite, die das EPG-Pro­jekt in einen Gegen­satz zur SCE brin­gen will.…

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Prof. Dr. Seibert zu MoMiG und ARUG

Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz) hat am 11.6. an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf über Aktu­elle Ent­wick­lun­gen im Aktien- und GmbH-Recht” gespro­chen. Dabei ist er ins­be­son­dere auf das MoMiG und auf das ARUG eingegangen. 

Ein Bericht über die Ver­an­stal­tung fin­det sich hier.

Der Vor­trag als Video:

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Corporate Governance Kodex: Änderungen bei Vorstandsvergütung

Die Regie­rungs­kom­mis­sion hat ges­tern Ände­run­gen bei den Ziff. 4.2.2, 4.2.3 und 7.1.2 des DCGK beschlos­sen (Pres­se­infor­ma­tion).

  • Der Auf­sichts­rat soll im Ple­num über das Ver­gü­tungs­sys­tem für den Vor­stand beschließen 
  • Die Anre­gun­gen zum Abfin­dungs-Cap wer­den zu Emp­feh­lun­gen aufgewertet. 
  • Der Auf­sichts­rat oder sein Prü­fungs­aus­schuss soll sich mit Halb­jah­res- und Quar­tals­fi­nanz­be­rich­ten befassen.
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Stammkapital der GmbH bleibt bei 25 T€

Status:Recht berich­tet in der Aus­gabe 6/2008 (erscheint in die­ser Woche als Bei­lage zu DB), dass der BT-Rechts­aus­schuss im Juni ver­mut­lich fol­gende Ände­run­gen gegen­über dem MoMiG-RegE beschlie­ßen wird: 

  • Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal bleibt bei 25 000 € 
  • Für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist doch ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Grün­dungs­pro­to­koll” notwendig 
  • Es soll eine Anrech­nungs­lö­sung” bei ver­deck­ter Sach­ein­lage geben. 

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Was macht eigentlich … das MoMiG?

Beim MoMiG kann man gewiss nicht von aktio­nis­ti­scher Gesetz­ge­bung spre­chen. Vor zwei Jah­ren (!) wurde der Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem BMJ vor­ge­stellt, vor einem Jahr dann der Regie­rungs­ent­wurf. Seit­her wer­den die Ent­würfe in einer Sturz­flut von Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen behan­delt. Doch dar­auf kommt es letzt­lich nicht an, son­dern auf den Deut­schen Bundestag.

Wie man aus par­la­men­ta­ri­schen Krei­sen hört, ist die 2. und 3. Lesung am 27. Juni geplant.…

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