Die Vorgänge bei der HV der Infineon AG sind dem Außenstehenden wenig durchsichtig. Der von Aktionären vorgeschlagene Kandidat für den AR ist „durchgefallen”, während die von der Verwaltung benannten Kandidaten gewählt wurden. Zunächst wurde der oppositionelle Antrag gem. § 137 AktG mit großer Mehrheit (64%) unterstützt. Es stand also die Wahl des von Aktionären Vorgeschlagenen vor der Abstimmung über die anderen Kandidaten an. Für ihn stimmten dann aber nur 27%. „Viele institutionelle Aktionäre im Ausland geben ihre Stimmen vorab über Plattformen wie die des US-Aktionärsdienstleisters Riskmetrics ab. Falls wie bei Infineon die Tagesordnung am Tag der Hauptversammlung geändert wird, ist fraglich, ob die Stimmen angepasst werden. So vermuten die Fonds um Anführer Hermes …
WeiterlesenJahr: 2010
Wintersitzung der Kodex-Kommission: Arbeitsschwerpunkte 2010
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 10.2. folgende „Arbeitsschwerpunkte 2010” beschlossen, die auf der Plenumssitzung Ende Mai 2010 in entsprechende Empfehlungen münden könnten:
- Konkretisierung der Empfehlung für mehr Frauen und internationale Experten in Aufsichtsräten vorgesehen
- Interessenkonflikten in Aufsichtsräten vorbeugen
- Professionalisierung von Aufsichtsräten durch Fort- und Weiterbildung
- Erster Bericht an die Bundesregierung im Herbst 2010
BGH zur Ordnung des Fragerechts in der HV
§ 131 Abs. 2 S. 2 AktG lautet: „Die Satzung … kann den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.” Der BGH hat heute dazu entschieden: Zulässig ist die Bestimmung von angemessenen konkreten Zeitrahmen für die Gesamtdauer der Hauptversammlung und die auf den einzelnen Aktionär entfallenden Frage- und Redezeiten, welche dann im Einzelfall vom Versammlungsleiter nach pflichtgemäßem Ermessen zu konkretisieren sind. Ebenfalls zulässig ist die Einräumung der Möglichkeit, den Debattenschluss um 22.30 Uhr anzuordnen, um eine Beendigung der Hauptversammlung noch am selben Tag sicherzustellen. Der Versammlungsleiter hat bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens die konkreten Umständen der Hauptversammlung zu beachten. — Damit wendet sich der II.Zivilsenat …
WeiterlesenRechtsvergleichende Studie über missbräuchliche Aktionärsklagen entwickelt Typologie
In der Reihe der SSRN-Arbeitspapiere des Instituts für Unternehmensrecht ist jüngst ein neues Arbeitspapier zum Thema Missbrauch von Aktionärsklagen aufgenommen worden. Die Studie Use and Abuse of Investor Suits von Professor Erik Vermeulen (Universität Tilburg) und dem Geschäftsführer des Instituts, Dr. Dirk Zetzsche, untersucht, wie Gerichte, Unternehmen und Mitaktionäre erkennen können, ob eine Aktionärsklage missbräuchlich ist. Zu diesem Zweck wird eine sechs Merkmale umfassende Typologie vorgestellt. Die Arbeit beruht auf einer am hiesigen Institut für Unternehmensrecht erstellten Datenbank, in der die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Aktionärsklagen und Vergleiche registriert und ausgewertet werden. Sie präsentiert Ausschnitte aus den in dem Zeitraum Herbst 2005 bis Januar 2009 veröffentlichten Mitteilungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Die Daten zur deutschen Anfechtungsklage werden verglichen mit …
WeiterlesenEntflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf
§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: „Sind auf einem Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung Unternehmen marktbeherrschend und ist auf absehbare Zeit das Fortbestehen dieser Marktbeherrschung zu erwarten, obwohl Wettbewerb technisch und wirtschaftlich möglich ist, kann das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung des betroffenen Wirtschaftszweigs anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern … muss, wenn dies eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erwarten lässt und verhältnismäßig ist.” — Über dieses Vorhaben einer „Entflechtung von Großkonzernen” findet am 8.2.2010 in Düsseldorf das nächste Forum Unternehmensrecht statt. Es referieren Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs‑, Regulierungs- und Privatisierungspolitik und Christian Ewald, …
WeiterlesenZGR-Symposion 2010
Das ZGR-Symposion 2010 mit ca. 90 Teilnehmern aus Wissenschaft, BGH, Anwaltschaft und Unternehmen befasste sich mit den Themen „Aufsichtsrechtliche Einflüsse auf das Gesellschaftsrecht” sowie „Reform der Unternehmensrestrukturierung”. Das Verhältnis Gesellschaftsrecht-Insolvenzrecht stand im Mittelpunkt des ersten (langen!) Tages. Dabei ging es insbesondere um die Rechtsstellung der Anteilsinhaber in der Insolvenz. Prof. Dr. Verse (Osnabrück) plädierte de lege ferenda für deren Einbeziehung in das Insolvenzplanverfahren (dazu schon Noack, FS Zöllner, 1999, S. 411), Dr. Schuster (Freshfields) entwickelte Vorstellungen für ein sanierungsfreundliches Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Bitter wollte die Anteile schon nach geltendem Recht zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter freigeben (Aufopferungsgedanke, Sicherungstreuhand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grundlegenden Perspektivenwechsel des regulatorischen Ansatzes ein: In …
WeiterlesenWer bestimmt den AR-Vorsitzenden?
„Auf der kommenden Hauptversammlung von Infineon bewerben sich gleich zwei Kandidaten um den Vorsitz des Aufsichtsrates” heißt es bei Welt online. – Indessen: „Der Aufsichtsrat hat … aus seiner Mitte einen Vorsitzenden … zu wählen.” (§ 107 Abs. 1 S. 1 AktG). Diese kleine Schulmeisterei sei gestattet angesichts von Pressemeldungen und Kommentaren, die von einem „Machtkampf um die Aufsichtsratsspitze” bei der bevorstehenden Hauptversammlung der Infineon AG handeln. S. noch etwa SZ, SPON, FTD.…
Weiterlesen