Infineon-HV: Nachlese zur AR-Wahl

Die Vor­gänge bei der HV der Infi­neon AG sind dem Außen­ste­hen­den wenig durch­sich­tig. Der von Aktio­nä­ren vor­ge­schla­gene Kan­di­dat für den AR ist durch­ge­fal­len”, wäh­rend die von der Ver­wal­tung benann­ten Kan­di­da­ten gewählt wur­den. Zunächst wurde der oppo­si­tio­nelle Antrag gem. § 137 AktG mit gro­ßer Mehr­heit (64%) unter­stützt. Es stand also die Wahl des von Aktio­nä­ren Vor­ge­schla­ge­nen vor der Abstim­mung über die ande­ren Kan­di­da­ten an. Für ihn stimm­ten dann aber nur 27%. Viele insti­tu­tio­nelle Aktio­näre im Aus­land geben ihre Stim­men vorab über Platt­for­men wie die des US-Aktio­närs­dienst­leis­ters Riskmetrics ab. Falls wie bei Infi­neon die Tages­ord­nung am Tag der Haupt­ver­samm­lung geän­dert wird, ist frag­lich, ob die Stim­men ange­passt wer­den. So ver­mu­ten die Fonds um Anfüh­rer Her­mes …

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Wintersitzung der Kodex-Kommission: Arbeitsschwerpunkte 2010

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat am 10.2. fol­gende Arbeits­schwer­punkte 2010” beschlos­sen, die auf der Ple­nums­sit­zung Ende Mai 2010 in ent­spre­chende Emp­feh­lun­gen mün­den könnten: 

  • Kon­kre­ti­sie­rung der Emp­feh­lung für mehr Frauen und inter­na­tio­nale Exper­ten in Auf­sichts­rä­ten vorgesehen 
  • Inter­es­sen­kon­flik­ten in Auf­sichts­rä­ten vorbeugen 
  • Pro­fes­sio­na­li­sie­rung von Auf­sichts­rä­ten durch Fort- und Weiterbildung 
  • Ers­ter Bericht an die Bun­des­re­gie­rung im Herbst 2010 
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BGH zur Ordnung des Fragerechts in der HV

§ 131 Abs. 2 S. 2 AktG lau­tet: Die Sat­zung … kann den Ver­samm­lungs­lei­ter ermäch­ti­gen, das Frage- und Rede­recht des Aktio­närs zeit­lich ange­mes­sen zu beschrän­ken.” Der BGH hat heute dazu ent­schie­den: Zuläs­sig ist die Bestim­mung von ange­mes­se­nen kon­kre­ten Zeit­rah­men für die Gesamt­dauer der Haupt­ver­samm­lung und die auf den ein­zel­nen Aktio­när ent­fal­len­den Frage- und Rede­zei­ten, wel­che dann im Ein­zel­fall vom Ver­samm­lungs­lei­ter nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen zu kon­kre­ti­sie­ren sind. Eben­falls zuläs­sig ist die Ein­räu­mung der Mög­lich­keit, den Debat­ten­schluss um 22.30 Uhr anzu­ord­nen, um eine Been­di­gung der Haupt­ver­samm­lung noch am sel­ben Tag sicher­zu­stel­len. Der Ver­samm­lungs­lei­ter hat bei der Aus­übung des ihm ein­ge­räum­ten Ermes­sens die kon­kre­ten Umstän­den der Haupt­ver­samm­lung zu beach­ten. — Damit wen­det sich der II.Zivilsenat …

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Rechtsvergleichende Studie über missbräuchliche Aktionärsklagen entwickelt Typologie

In der Reihe der SSRN-Arbeits­pa­piere des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht ist jüngst ein neues Arbeits­pa­pier zum Thema Miss­brauch von Aktio­närskla­gen auf­ge­nom­men wor­den. Die Stu­die Use and Abuse of Inves­tor Suits von Pro­fes­sor Erik Ver­meu­len (Uni­ver­si­tät Til­burg) und dem Geschäfts­füh­rer des Insti­tuts, Dr. Dirk Zetz­sche, unter­sucht, wie Gerichte, Unter­neh­men und Mit­ak­tio­näre erken­nen kön­nen, ob eine Aktio­närsklage miss­bräuch­lich ist. Zu die­sem Zweck wird eine sechs Merk­male umfas­sende Typo­lo­gie vor­ge­stellt. Die Arbeit beruht auf einer am hie­si­gen Insti­tut für Unter­neh­mens­recht erstell­ten Daten­bank, in der die im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­lich­ten Aktio­närskla­gen und Ver­glei­che regis­triert und aus­ge­wer­tet wer­den. Sie prä­sen­tiert Aus­schnitte aus den in dem Zeit­raum Herbst 2005 bis Januar 2009 ver­öf­fent­lich­ten Mit­tei­lun­gen zu Anfech­tungs- und Nich­tig­keits­kla­gen. Die Daten zur deut­schen Anfech­tungs­klage wer­den ver­gli­chen mit …

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Entflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf

§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: Sind auf einem Markt mit gesamt­wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung Unter­neh­men markt­be­herr­schend und ist auf abseh­bare Zeit das Fort­be­stehen die­ser Markt­be­herr­schung zu erwar­ten, obwohl Wett­be­werb tech­nisch und wirt­schaft­lich mög­lich ist, kann das Bun­des­kar­tell­amt auf der Grund­lage einer aktu­el­len Unter­su­chung des betrof­fe­nen Wirt­schafts­zweigs anord­nen, dass ein markt­be­herr­schen­des Unter­neh­men Teile sei­nes Ver­mö­gens ver­äu­ßern … muss, wenn dies eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung der Wett­be­werbs­be­din­gun­gen erwar­ten lässt und ver­hält­nis­mä­ßig ist.” — Über die­ses Vor­ha­ben einer Ent­flech­tung von Groß­kon­zer­nen” fin­det am 8.2.2010 in Düs­sel­dorf das nächste Forum Unter­neh­mens­recht statt. Es refe­rie­ren Dr. Armin Jung­bluth, Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie, Lei­ter des Refe­rats Wettbewerbs‑, Regu­lie­rungs- und Pri­va­ti­sie­rungs­po­li­tik und Chris­tian Ewald, …

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ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In …

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Wer bestimmt den AR-Vorsitzenden?

Auf der kom­men­den Haupt­ver­samm­lung von Infi­neon bewer­ben sich gleich zwei Kan­di­da­ten um den Vor­sitz des Auf­sichts­ra­tes” heißt es bei Welt online. – Indes­sen: Der Auf­sichts­rat hat … aus sei­ner Mitte einen Vor­sit­zen­den … zu wäh­len.” 107 Abs. 1 S. 1 AktG). Diese kleine Schul­meis­te­rei sei gestat­tet ange­sichts von Pres­se­mel­dun­gen und Kom­men­ta­ren, die von einem Macht­kampf um die Auf­sichts­rats­spitze” bei der bevor­ste­hen­den Haupt­ver­samm­lung der Infi­neon AG han­deln. S. noch etwa SZ, SPON, FTD.…

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