Die FAZ (29.2.2012, S. 16) berichtet, dass der HV der Volkswagen AG vorgeschlagen werden soll, den 74-Jährigen Ferdinand Piëch wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Bericht merkt an: „Mit Piëchs Wiederwahl verstößt Volkswagen gegen die Regeln guter Unternehmensführung (Corporate Governance)”. Das ist nicht zutreffend; eine solche Regel gibt es nicht.
Das Aktiengesetz kennt keine Altersgrenze und auch nicht der Deutsche Corporate Governance Kodex. Dort heißt es etwas kompliziert in Nr. 5.4.1.: „Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die … eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder …berücksichtigen.” Der Corporate Governance Bericht der VW AG formuliert dementsprechend: „Es sollen …
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