Das BMJV hat heute „Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren” zur Geschlechterquote vorgestellt. Zunächst werden die „Vorgaben im Koalitionsvertrag” wiederholt (s. dazu hier). Dann folgen Vorstellungen dazu, wie die Quote umgesetzt werden soll. Es wird jeweils nach Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank quotiert (letzteres ist offenbar ein Problem für Gewerkschaften). Bei Nichteinhaltung der Quote sollen die „für das minderrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben (so. leerer Stuhl).” Zum Anwendungsbereich wird gesagt, es „handelt sich ausschließlich um Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … .
Die Leitlinien bringen gegenüber den Ankündigungen nichts Neues. Sie erscheinen als Ausdruck der rechtspolitischen und rechtstechnischen Problematik, einen Referentenentwurf wie angekündigt…
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