Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (Leitlinien)

Das BMJV hat heute Leit­li­nien für das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren” zur Geschlech­ter­quote vor­ge­stellt. Zunächst wer­den die Vor­ga­ben im Koali­ti­ons­ver­trag” wie­der­holt (s. dazu hier). Dann fol­gen Vor­stel­lun­gen dazu, wie die Quote umge­setzt wer­den soll. Es wird jeweils nach Anteils­eig­ner- und Arbeit­neh­mer­bank quo­tiert (letz­te­res ist offen­bar ein Pro­blem für Gewerk­schaf­ten). Bei Nicht­ein­hal­tung der Quote sol­len die für das min­der­re­prä­sen­tierte Geschlecht vor­ge­se­he­nen Plätze recht­lich unbe­setzt blei­ben (so. lee­rer Stuhl).” Zum Anwen­dungs­be­reich wird gesagt, es han­delt sich aus­schließ­lich um Akti­en­ge­sell­schaf­ten (AG) und Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … . 

Die Leit­li­nien brin­gen gegen­über den Ankün­di­gun­gen nichts Neues. Sie erschei­nen als Aus­druck der rechts­po­li­ti­schen und rechts­tech­ni­schen Pro­ble­ma­tik, einen Refe­ren­ten­ent­wurf wie ange­kün­digt bis Ende März vor­zu­le­gen. Ver­spro­chen, Gehal­ten: … ” (so wört­lich) wird man das eher nicht nen­nen dürfen. 

Ceterum cen­seo: Einen Geschlech­ter­pro­porz für Pri­vat­un­ter­neh­men hat der Staat nicht vor­zu­schrei­ben. — S. auch hier. 

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