Die Reform der Aktionärsrechte-Richtlinie (2007/36/EG) kommt! Der Trilog erzielte im Advent einen Durchbruch: Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der slowakische EU‑Vorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich geeinigt (Pressemitteilung v. 16.12.2016). Damit ist der Weg frei für eine endgültige Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament im kommenden Jahr. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Eine erste Durchsicht des Kompromisstextes ergibt: Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft hat stets über die Vorstandsvergütung abzustimmen (Art. 9a Abs. 1: „Member States shall ensure that … shareholders have the right to vote on the remuneration policy at the general meeting.“ Anders …
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