Disziplinarbefugnis im Vereinsverband (BGH): Zwangsabstieg

A ist Mit­glied im Ver­ein B, der wie­derum Mit­glied im Ver­ein C ist. A nimmt an einem Wett­be­werb teil, den B und C ver­an­stal­ten. Er ver­stößt gegen eine Regel, die C für die Teil­nahme vor­ge­se­hen hat. Kann B den A ver­eins­dis­zi­pli­na­risch belan­gen (hier: Zwangs­ab­stieg aus der Regio­nal­liga)? — Der BGH (II. Zivil­se­nat) sagt: nein.

Eine ver­eins­recht­li­che Dis­zi­pli­nar­strafe darf ver­hängt wer­den, wenn sie in der Sat­zung des Ver­eins vor­ge­se­hen ist. Dabei muss die Rege­lung ein­deu­tig sein, damit die Mit­glie­der des Ver­eins die ihnen even­tu­ell dro­hen­den Rechts­nach­teile erken­nen und ent­schei­den kön­nen, ob sie diese hin­neh­men oder ihr Ver­hal­ten ent­spre­chend ein­rich­ten wol­len. Eine der­ar­tige Grund­lage fehlt in der Sat­zung des Beklag­ten, soweit es um Dis­zi­pli­nar­stra­fen bei Nicht­zah­lung von Aus­bil­dungs­ent­schä­di­gun­gen geht.“ (Pres­se­mit­tei­lung v. 20.9.2016

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Wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT: Beschlüsse zum Personengesellschaftsrecht

Die wirt­schafts­recht­li­che Abtei­lung des 71. DJT (Beschlüsse des 71. DJT) hat mit gro­ßer Mehr­heit befun­den, eine Reform des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts ist gebo­ten, um das geschrie­bene Recht mit dem gel­ten­den Recht in Ein­klang zu brin­gen“. Über den Grund­an­satz einer Reform konnte aber keine Einig­keit erzielt wer­den. Einer­seits wurde abge­lehnt, dass die Reform nur sys­tem­im­ma­nent“ erfol­gen solle, d. h. unter grund­sätz­li­cher Bei­be­hal­tung der Unter­schei­dung zwi­schen GbR, Han­dels­ge­sell­schaf­ten und Part­ner­schafts­ge­sell­schaft (Nr. 2). Ande­rer­seits wurde abge­lehnt (Nr. 3: 25:25), dass die Tren­nung zwi­schen (han­dels-) gewerb­li­chen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und nicht gewerb­li­chen, u.a. frei­be­ruf­li­chen, Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten auf­zu­ge­ben sei. Im Wider­spruch zu die­sem Ein­gangs­be­schluss wurde mehr­heit­lich dafür votiert, die KG allen Freien Beru­fen zur Ver­fü­gung zu stel­len …

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Rechtsformverfehlung des FC Bayern München e.V. — erlischt der Stern des Südens?

Vor zwei Tagen berich­tete zuerst Zeit-Online (und zahl­rei­che wei­tere Medien, kna­ckig wie immer BILD: Rechts-Pro­fes­sor will den FC Bay­ern löschen“) über ein Schrei­ben mei­nes Kol­le­gen Lars Leu­sch­ner an das Amts­ge­richt Mün­chen. (Ori­gi­nal­text s.u.). Es regt an, den FC Bay­ern Mün­chen e.V. von Amts wegen im Ver­eins­re­gis­ter zu löschen. Das ist gewiss ein Auf­re­ger, aber worum geht es wirk­lich? Es sind zwei grund­sätz­li­che The­men. Ers­tens: sind Ver­eins­kon­zerne zuläs­sig? Zwei­tens: wieso wird Glei­ches ungleich behandelt?

Leu­sch­ner ist der Auf­fas­sung, es sei zuläs­sig, dass der Ver­ein eine Kapi­tal­ge­sell­schaft beherrscht. Darin liege keine Rechts­form­ver­feh­lung. Die Struk­tur des FC Bay­ern Mün­chen e.V, der eine Mehr­heits­be­tei­li­gung von 75,01% an der FC Bay­ern Mün­chen AG hält, ist sei­ner Mei­nung …

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Unternehmensübernahme qua Insolvenzplan“ — Tagung in Düsseldorf

Das Insti­tut für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht und die Düs­sel­dor­fer Ver­ei­ni­gung für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht e.V. laden ein zur 3. Jah­res­ta­gung. Die Ver­an­stal­tung fin­det am Frei­tag, den 7. Okto­ber 2016 von 10.00 bis 18.00 Uhr in Hör­saal 3C in Gebäude 23.01 der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf statt. Es referieren:

Dr. Franz Aleth, Fresh­fields, Köln / Prof. Dr. Chris­toph H. Seibt, Fresh­fields, Ham­burg / Dr. Jens Hage­böke, Flick Gocke Schaum­burg, Bonn / RinAG Angela Fischer: Der prak­ti­sche Fall: Sanie­rungs­maß­nahme Kapi­tal­schnitt im Insol­venz­plan­ver­fah­ren

Dr. Chris­tian Brünk­mans, Flick Gocke Schaum­burg, Bonn: Unter­neh­mens­über­nahme durch Insol­venz­plan – Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten in der Praxis“

Prof. Dr. Hans-Fried­rich Mül­ler, Uni­ver­si­tät Trier: Rechts­pro­bleme des Bezugs­rechts­aus­schlus­ses bei Kapi­tal­maß­nah­men im Insolvenzplanverfahren“

Prof. Dr. Moritz Brink­mann, Rhei­ni­sche

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