Die Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2017 enthalten selbstverständlich gesellschaftliche Gegenstände, aber kaum gesellschaftsrechtliche. Selbst der Dauerbrenner Vorstandsvergütung ist nur am Rande bei SPD und Grünen zu finden, welche „die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro begrenzen“ wollen; zur Frage, wer über die Vergütung entscheiden soll, findet sich (im Gegensatz zu 2013) keine Aussage mehr (die Frage stellt sich bei der Umsetzung der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie in der nächsten Wahlperiode).
Zur paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat wiederholen SPD und Grüne ihre Ankündigung, den Schwellenwert auf 1000 Beschäftigte senken zu wollen (SPD S. 16, Grüne S. 128).
Die Frauenquote in Aufsichtsräten wird als erster Erfolg bezeichnet, „weitere Anstrengungen“ seien notwendig (CDU, …
Monat: Juli 2017
EuGH zur Mitbestimmung
Notiert: EuGH v. 18.7.2017 in der Rechtssache C‑566/15 Erzberger / TUI
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie gegebenenfalls das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, wenn sie ihre Stelle in einem solchen Betrieb aufgeben und eine Stelle bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dieses Konzerns antreten.…
WeiterlesenWie geht es eigentlich … der SUP-Richtlinie?
2014 unterbreitete die Kommission den Vorschlag einer Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Societas Unius Personae — SUP). Der Entwurf löste kontroverse Diskussionen aus, insbesondere in Deutschland (z.B. hier). So kam es zur einer ablehnenden Entschließung des Deutschen Bundestages (6.5.2015, BT-Drucks 18/4843). Der Richtlinien-Vorschlag „ruht” seither im Europäischen Parlament, das ihn an den federführenden Rechtsausschuss (JURI) überwiesen hat (zum Stand s. hier). Der im Oktober 2014 benannte Berichterstatter hat mehrere Arbeitsdokumente, aber bislang keinen Abschlussbericht erstellt, weshalb es auch keine Stellungnahme des Rechtsausschusses gibt. Daher gelangt der Gegenstand nicht auf die Tagesordnung des EP. Man hat den Eindruck, …
WeiterlesenEndet die „crowd“ an der Grenze? – Überlegungen zu einem Crowdfunding Binnenmarkt
Statt bei Freunden, Familie, Venture Capital-Gebern oder Banken um Geld nachzusuchen und sich deren Bedingungen zu unterwerfen, wird die Geschäftsidee dem Publikum zur Beteiligung angeboten: Crowdfunding. Jedenfalls für leicht eingängige, auf Konsumenten ausgerichtete Geschäftsideen verspricht dieser Ansatz Erfolg. Voraussetzung ist ein großer Absatzmarkt, wie dies der europäische Binnenmarkt gewährleisten könnte. Dem Wunsch nach grenzenlosem Crowdfunding gegenüber steht eine Fragmentierung des Rechts. Plattformbetreiber müssen von EU-Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen. Infolgedessen lässt sich ein Crowdfunding nur unter erschwerten Bedingungen realisieren, Geschäftsideen, die auf Nischen ausgerichtet sind, scheitern. Der EU-Binnenmarkt für Kapital ist im Gründungssegment unvollendet.
Daher stellt sich die Europäische Kommission derzeit in Umsetzung des Aktionsplans Kapitalmarktunion die Frage, welcher Schritte es bedarf, den europäischen Crowdfunding Binnenmarkt zu verbessern. …
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