Die Parteien zur Wahl – ohne Gesellschaftsrecht (2. update)

Die Pro­gramme der Par­teien zur Bun­des­tags­wahl 2017 ent­hal­ten selbst­ver­ständ­lich gesell­schaft­li­che Gegen­stände, aber kaum gesell­schafts­recht­li­che. Selbst der Dau­er­bren­ner Vor­stands­ver­gü­tung ist nur am Rande bei SPD und Grü­nen zu fin­den, wel­che die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Mana­ger­ge­häl­tern auf 500.000 Euro begren­zen“ wol­len; zur Frage, wer über die Ver­gü­tung ent­schei­den soll, fin­det sich (im Gegen­satz zu 2013) keine Aus­sage mehr (die Frage stellt sich bei der Umset­zung der neuen Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie in der nächs­ten Wahlperiode).
Zur pari­tä­ti­schen Mit­be­stim­mung im Auf­sichts­rat wie­der­ho­len SPD und Grüne ihre Ankün­di­gung, den Schwel­len­wert auf 1000 Beschäf­tigte sen­ken zu wol­len (SPD S. 16, Grüne S. 128).
Die Frau­en­quote in Auf­sichts­rä­ten wird als ers­ter Erfolg bezeich­net, wei­tere Anstren­gun­gen“ seien not­wen­dig (CDU, S. 14); SPD und Grüne wol­len auf eine 50%-Quote hin aus­bauen und auf alle Unter­neh­men“ und auf alle Gre­mien“ (SPD S. 16) bzw. auf die 3.500 bör­sen­no­tier­ten und mit­be­stimm­ten Unter­neh­men aus­deh­nen (Grüne S. 131).

Die För­de­rung von Unter­neh­mens­grün­dun­gen ist ein Anlie­gen beson­ders der FDP: Behör­den­gänge für Grün­der müs­sen soweit redu­ziert wer­den, dass eine Grün­dung an einem ein­zi­gen Werk­tag und online mög­lich ist. Hierzu braucht es eine zen­trale behörd­li­che Anlauf­stelle für Grün­der. Neben der Her­stel­lung einer schnel­len Geschäfts­fä­hig­keit von Grün­dun­gen möch­ten wir des­halb zum Bei­spiel ein büro­kra­tiefreies Jahr für Start-ups schaf­fen“ (S. 14 f). Ein Ven­ture-Capi­tal-Gesetz soll die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Wag­nis­ka­pi­tal ver­bes­sern (FDP, S. 15). Crowd­fun­ding soll erleich­tert wer­den, indem wir die Vor­schrif­ten für diese Inves­ti­tio­nen, bei­spiels­weise bei Pro­spekt­pflicht oder Selbst­aus­kunft, so anpas­sen, dass sie unkom­pli­zier­ter und attrak­ti­ver wer­den, ohne den Inves­to­ren­schutz zu ver­nach­läs­si­gen“ (S. 16).
Auch die Grü­nen wol­len neue Finan­zie­rungs­for­men wie Crowd­fun­ding stär­ken“; sie wol­len poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen so for­mu­lie­ren und ver­ein­fa­chen, dass kleine oder junge Unter­neh­men, Kul­tur­schaf­fende und Krea­tive sie eben­falls meis­tern kön­nen – und große Unter­neh­men sie mit ihren teu­ren Anwält*innen nicht mehr ein­fach aus­he­beln kön­nen.“ (S. 229). Inter­es­sant: Mit einer neuen, geeig­ne­ten Rechts­form geben wir den Pio­nie­ren des Wan­dels Rückenwind.“

RA Dr. Ste­fan Mut­ter hat sich über­legt, wie eine sol­che Rechts­form wohl aus­se­hen (könnte), die Fle­xi­bi­li­tät, Haf­tungs­schutz für Inno­va­tio­nen und Nutz­bar­keit ohne Anwälte in sich ver­eint?” (kor­rekt: Anwält*innen): Ent­wurf eines Geset­zes zur Ver­ein­fa­chung des Gesell­schafts­rechts für Pio­niere des Wan­dels (PdWG).

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut hat am 28.7.2017 eine Aus­wer­tung der Wahl­pro­gramme der Par­teien CDU/CSU, SPD, FDP, Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, Die Linke und AfD vor­ge­legt, die umfas­send auf die wirt­schafts­po­li­ti­schen Vor­ha­ben eingeht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .