Die Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2017 enthalten selbstverständlich gesellschaftliche Gegenstände, aber kaum gesellschaftsrechtliche. Selbst der Dauerbrenner Vorstandsvergütung ist nur am Rande bei SPD und Grünen zu finden, welche „die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro begrenzen“ wollen; zur Frage, wer über die Vergütung entscheiden soll, findet sich (im Gegensatz zu 2013) keine Aussage mehr (die Frage stellt sich bei der Umsetzung der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie in der nächsten Wahlperiode).
Zur paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat wiederholen SPD und Grüne ihre Ankündigung, den Schwellenwert auf 1000 Beschäftigte senken zu wollen (SPD S. 16, Grüne S. 128).
Die Frauenquote in Aufsichtsräten wird als erster Erfolg bezeichnet, „weitere Anstrengungen“ seien notwendig (CDU, S. 14); SPD und Grüne wollen auf eine 50%-Quote hin ausbauen und auf „alle Unternehmen“ und auf „alle Gremien“ (SPD S. 16) bzw. auf die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen ausdehnen (Grüne S. 131).
Die Förderung von Unternehmensgründungen ist ein Anliegen besonders der FDP: „Behördengänge für Gründer müssen soweit reduziert werden, dass eine Gründung an einem einzigen Werktag und online möglich ist. Hierzu braucht es eine zentrale behördliche Anlaufstelle für Gründer. Neben der Herstellung einer schnellen Geschäftsfähigkeit von Gründungen möchten wir deshalb zum Beispiel ein bürokratiefreies Jahr für Start-ups schaffen“ (S. 14 f). Ein Venture-Capital-Gesetz soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern (FDP, S. 15). Crowdfunding soll erleichtert werden, indem „wir die Vorschriften für diese Investitionen, beispielsweise bei Prospektpflicht oder Selbstauskunft, so anpassen, dass sie unkomplizierter und attraktiver werden, ohne den Investorenschutz zu vernachlässigen“ (S. 16).
Auch die Grünen wollen „neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding stärken“; sie wollen „politische Rahmenbedingungen so formulieren und vereinfachen, dass kleine oder junge Unternehmen, Kulturschaffende und Kreative sie ebenfalls meistern können – und große Unternehmen sie mit ihren teuren Anwält*innen nicht mehr einfach aushebeln können.“ (S. 229). Interessant: „Mit einer neuen, geeigneten Rechtsform geben wir den Pionieren des Wandels Rückenwind.“
RA Dr. Stefan Mutter hat sich überlegt, wie „eine solche Rechtsform wohl aussehen (könnte), die Flexibilität, Haftungsschutz für Innovationen und Nutzbarkeit ohne Anwälte in sich vereint?” (korrekt: Anwält*innen): Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Gesellschaftsrechts für Pioniere des Wandels (PdWG).
Das Deutsche Aktieninstitut hat am 28.7.2017 eine Auswertung der Wahlprogramme der Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD vorgelegt, die umfassend auf die wirtschaftspolitischen Vorhaben eingeht.
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