Manfred Lieb †

Im Alter von 82 Jah­ren ist Prof. Dr. Man­fred Lieb, Eme­ri­tus der Uni­ver­si­tät zu Köln, ver­stor­ben. Nach Jah­ren in der Jus­tiz­pra­xis habi­li­tierte er sich 1970 an der Uni­ver­si­tät Tübin­gen (bei Prof. Dr. Zöll­ner) und wurde danach auf den Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches Recht, Arbeits- und Han­dels­recht in Köln beru­fen. Er war Mit­her­aus­ge­ber der AcP von 1974 – 2001 und in den acht­zi­ger Jah­ren neben­amt­li­cher Rich­ter am OLG. Mit tief­schür­fen­den Bei­trä­gen zum Pri­vat­recht, zum Arbeits- und zum Han­dels- und Gesell­schafts­recht hat er sich einen Namen gemacht.…

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13. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz am 13.6.2017 in Bonn

Die dies­jäh­rige Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz fin­det statt im Festsaal/​Senatssaal der Rhei­ni­schen Fried­rich-Wil­helms-Uni­ver­si­tät Bonn (1. OG Haupt­ge­bäude; Regina-Pacis-Weg 3).

 Programm
16.00 Uhr Begrü­ßung
16.05 bis 16.35 Uhr Fra­gen des Beschluss­rechts bei der GmbH (ins­be­son­dere Versammlungsleitung)
Prof. Dr. Ulrich Noack
16.35 bis 16.50 Uhr Dis­kus­sion
16.50 bis 17.20 Uhr CSR-Umset­zung – Neues Pflich­ten­pro­gramm für Aufsichtsräte?
Prof. Dr. Joa­chim Hennrichs
17.20 bis 17.35 Uhr Dis­kus­sion
17.35 bis 18.00 Uhr Kaf­fee­pause
18.00 bis 18.30 Uhr Akti­en­rechts­no­velle 2020 – was bringt die Ände­rung der Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie?
Prof. Dr. Die­ter Leuering
18.30 bis 18.45 Uhr Dis­kus­sion
18.
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EU-Kommission startet Konsultation zum europäischen Gesellschaftsrecht

Wie heißt das Zau­ber­wort? Rich­tig: Moder­ni­sie­rung. Sol­ches hat die EU-Kom­mis­sion wie­der ein­mal mit dem Gesell­schafts­recht vor. Es geht im Wesent­li­chen um die Nut­zung von Online-Tools bei der Grün­dung und Füh­rung einer Gesell­schaft sowie um deren grenz­über­schrei­tende Mobi­li­tät. Unter­neh­men soll­ten über­all dort, wo es mög­lich ist, digi­tale Instru­mente nut­zen kön­nen, von der Ein­tra­gung des Unter­neh­mens über die Erfül­lung der Berichts­pflich­ten bis hin zur Kom­mu­ni­ka­tion mit den Aktio­nä­ren, erklärt die Kom­mis­sa­rin Věra Jou­rová. Dazu hat die Kom­mis­sion eine Kon­sul­ta­tion gestar­tet, die bis zum 6.8.2017 läuft. Jeder kann teil­neh­men — und sollte es auch tun, denn die Ergeb­nisse gehen durch­aus in den Dis­kus­si­ons­pro­zess ein.

Eine typi­sche Frage (Nr. 2.1) lau­tet, ob es struc­tu­red online tem­pla­tes …

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Festschrift für Theodor Baums zum 70. Geburtstag

Eine in Qua­li­tät und Quan­ti­tät große Fest­schrift ist vor zwei Tagen dem Jubi­lar über­reicht wor­den. Theo­dor Baums kann sich an 87 Bei­trä­gen sei­ner Freunde und Kol­le­gen zum deut­schen, euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­recht erfreuen. Mit ihm berei­chert sind alle im Unter­neh­mens­recht Täti­gen, die in den zwei Bän­den gewiss wei­ter­füh­rende Über­le­gun­gen für ihre For­schung und Pra­xis fin­den werden.

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BGH zu §§ 21, 22 BGB

Der II. Zivil­se­nat des BGH hat ges­tern die Löschung eines Kita-Ver­eins unter­bun­den mit einer fol­gen­rei­chen Begrün­dung (hier aus der Pres­se­mit­tei­lung Nr. 077/2017):

Vor­aus­set­zung einer Löschung ist, dass der Zweck des betei­lig­ten Ver­eins auf einen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb gerich­tet ist. Das ist bei dem betei­lig­ten Ver­ein trotz des Betriebs meh­re­rer Kin­der­ta­ges­stät­ten nicht der Fall. Zwar han­delt es sich bei dem Betrieb der Kin­der­ta­ges­stät­ten um einen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb. Die­ser Geschäfts­be­trieb ist aber dem ideel­len Haupt­zweck des Ver­eins zuge­ord­net und fällt des­halb unter das soge­nannte Neben­zweck­pri­vi­leg. Dabei kommt der Aner­ken­nung eines Ver­eins als gemein­nüt­zig im Sinne des Steu­er­rechts (§§ 51 ff. AO) ent­schei­dende Bedeu­tung zu. Diese Aner­ken­nung indi­ziert, dass ein Ver­ein nicht auf einen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb als Haupt­zweck …

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Vortrag: Aktuelle Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht

Am 17. Mai 2017 um 18:15 Uhr refe­riert Prof. Dr. Ulrich Sei­bert, Refe­rats­lei­ter für Gesell­schafts­recht und Cor­po­rate Gover­nance im Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz, über:

Aktu­elle Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben im Gesell­schafts­recht in Ber­lin und Brüssel.

Die Ver­an­stal­tung aus der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht fin­det statt in der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düsseldorf
(Juri­di­cum, Gebäude 24.91, Raum 01.65).

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den undefinedbit­ten wir um Anmel­dung.

Prof. Dr. Ulrich Noack
für das Direk­to­rium des IUR

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